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08.10.2019. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) müssen im Herbst ihr Grundstück von Laub befreien, damit sich niemand verletzt. Darauf weist der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sind in der Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass kein Besucher, Bewohner oder Passant auf ihrem Grundstück oder in ihrem Gebäude zu Schaden kommt. Bleibt herabgefallenes Laub zu lange liegen, kann leicht jemand ausrutschen und Schadensersatzansprüche geltend machen. In der Regel sind WEGs wie auch Hauseigentümer zudem für die öffentlichen Gehwege vor dem Grundstück verantwortlich, wenn Städte und Gemeinden die Kehr- und Räumpflicht durch eine Satzung auf die Anlieger übertragen haben.

Kontrollpflicht und Haftung

WEGs können das Laubfegen in Eigenregie organisieren, um Kosten zu sparen – dies kann aber nur auf freiwilliger Basis geschehen, kein Miteigentümer kann dazu verpflichtet werden. Die Alternative: Die WEG beauftragt einen Dienstleister damit, das Laub zu kehren. Aber aufgepasst: Auch mit der Übertragung der Aufgabe auf Externe sind die Wohnungseigentümer nicht von ihrer Haftung befreit. Sie müssen den Dienstleister überwachen und zumindest stichprobenartig kontrollieren. Denn die WEG muss für einen Schaden weiterhin einstehen, falls ein/e Verletzte/r diesen nicht vom Dienstleister ersetzt bekommt, weil dieser nicht ausreichend versichert ist. „Achten Sie daher bei der Auswahl eines Reinigungsunternehmens unbedingt darauf, dass dieses eine ausreichende Haftpflichtversicherung hat“, sagt Gabriele Heinrich, Vorstand von Wohnen im Eigentum.

Für Mitglieder kostenlose Rechtsauskünfte und kostenlose Online-Vorträge

Zu Fragen zur Verkehrssicherungspflicht und zu weiteren Themen können Mitglieder von Wohnen im Eigentum die kostenlosen Rechtsauskünfte von WiE in Anspruch nehmen sowie die kostenlosen Fortbildungs-Veranstaltungen (Online-Vorträge und -Diskussionsrunden).

Weitere WiE-Tipps:

  • Wohnungseigentümer sollten ein Protokoll führen, wenn mögliche Versäumnisse des Dienstleisters zu beobachten sind.
  • Falls der Dienstleister nicht korrekt arbeitet, sollte man dies der Verwaltung melden, die ihn abmahnen und notfalls wechseln soll. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es empfehlenswert, im Zweifel selbst Laub zu entfernen, um Unfällen vorzubeugen.