Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

05.07.2019. Wer ein Wespennest auf dem Balkon, im Garten oder am Haus entdeckt, darf es nicht einfach entfernen. Denn die Tiere stehen unter Naturschutz. Was Sie beim Umgang mit einem Wespennest beachten sollten, lesen Sie hier.

In den vergangenen Wochen sind zahlreiche Wespennester entdeckt worden, melden Schädlingsbekämpfer und warnen wegen der großen Hitze vor einem extremen Wespen-Sommer.

Wer sich draußen aufhält, ist möglicherweise schnell genervt von den Wespen, die auf Nahrungs- und Wassersuche sind und schnell lästig werden können. Allerdings sollten Sie immer im Hinterkopf behalten: Die Tiere sind nützliche Schädlingsbekämpfer und somit wichtiger Bestandteil des Ökosystems, darauf weist der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hin.

Nicht selbst Hand anlegen

Entdecken Sie ein Wespennest auf ihrem Grundstück oder am Haus, dürfen Sie es keinesfalls selbst zerstören oder umsiedeln – das kann für Sie sehr gefährlich sein, außerdem stehen Wespen unter Naturschutz. Sollten Sie selbst Hand anlegen, riskieren Sie, wenn Sie erwischt werden, ein hohes Bußgeld, das sich in einigen Bundesländern sogar auf bis zu 50.000 Euro belaufen kann. Sprechen Sie zunächst mit einem Experten, zum Beispiel einem professionellen Schädlingsbekämpfer (Adressen gibt es beim Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband). Dieser kann Ihnen sagen, um welche Wespenart es sich handelt, und kann einschätzen, wie das weitere Vorgehen am besten aussieht.

Denn nicht immer muss man das Nest sofort entfernen. Bei den harmlosen Wespenarten können Sie in der Regel bis zum Herbst warten – es sei denn, jemand im Haus hat eine Allergie gegen Wespengift oder die Wespen haben ihr Nest zum Beispiel in der Nähe eines Kinderzimmers gebaut. Im Herbst wird das Volk gestorben und die Königin zur Überwinterung ausgezogen sein.

Beseitigung oder Umsiedlung

Die Wespenarten, die für den Menschen lästig und auch aggressiver werden können, sind die Gemeine Wespe und die Deutsche Wespe. Sie nisten sich gerne in der Erde ein oder in dunklen Hohlräumen in und am Gebäude, etwa in Rollladenkästen, auf Dachböden oder unter dem Sturz der Balkontür, und bleiben dort bis zum Winter. Bei diesen Wespenarten werden Sie um eine Beseitigung oder Umsiedlung nicht herumkommen. Achtung: In beiden Fällen ist eine Genehmigung von der für Sie zuständigen Behörde, zum Beispiel Landratsamt, erforderlich.

Die Feuerwehr rückt in der Regel nur aus, wenn unmittelbare Gefahr für Leben und Gesundheit besteht. Die Beseitigung geben Sie professionellen Schädlingsbekämpfer in Auftrag, siehe oben. Rechnen Sie mit Kosten zwischen 100 und 250 Euro. Wenn sich die Wespen in Wohnungseigentumsanlagen am Gemeinschaftseigentum angesiedelt haben, organisiert in der Regel die Verwaltung das Vorgehen und die Eigentümergemeinschaft trägt die Kosten. Die tierfreundlichere Alternative, die Umsiedlung, bieten Naturschützer und Imker an. Adressen erhalten Sie bei den Umweltämtern und/oder Naturschutzbehörden der Städte und Landkreise sowie bei den örtlichen BUND-Gruppen und anderen Naturschutzorganisationen. Die Kosten für eine Umsiedlung liegen in der Regel bei rund 100 Euro, informiert der BUND.

Ecke im Garten abschirmen

Befindet sich das Nest zum Beispiel in einer abgelegenen Ecke im Garten, macht es Sinn, diese einfach eine Zeit lang zu meiden oder abzusperren. Mithilfe eines alten Bettlakens oder ähnlichem können Sie einen Sichtschutz vor das Nest hängen, dann fühlen sich die Tiere weniger durch menschliche Bewegungen gestört und werden nicht so schnell aggressiv.

Wohnen im Eigentum rät: Wohngebäudeversicherung prüfen

Werfen Sie am besten einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen, denn möglicherweise deckt Ihre Wohngebäudeversicherung das Entfernen von Wespennestern ab. Wenn Sie Wohnungseigentümer/in sind, wenden Sie sich hierzu an die Verwaltung.

Weitere Informationen: