WiE-Umfrage: 89 Prozent fordern Beibehaltung der Weiterbildungspflicht für Verwalter:innen

Verwalter Fortbildung
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14.01.2026. Die Bundesregierung plant im Rahmen einer Entbürokratisierungsoffensive, die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen und Makler:innen abzuschaffen. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel der Entbürokratisierung, lehnt die Abschaffung der Weiterbildungspflicht insbesondere für Verwalter:innen aber entschieden ab. WiE hat jetzt in einer bundesweiten Umfrage untersucht, wie Wohnungseigentümer:innen, die in vielen Fällen die Konsequenzen einer unzureichenden Verwalterqualifikation tragen, dazu stehen. Der Großteil der Befragten – 89 Prozent - ist der Ansicht, dass die Weiterbildungspflicht beibehalten werden sollte. 84 Prozent gehen davon aus, dass die Abschaffung negative Folgen für Wohnungseigentümergemeinschaften haben würde.

Eine gut qualifizierte Verwalter:in hat für Wohnungseigentümer:innen eine große Bedeutung. Die Frage, ob sie fachlich fundierte Entscheidungen trifft, gut organisiert und informiert ist, trifft Wohnungseigentümergemeinschaften unmittelbar. Für die Qualifikation gewerblicher Verwaltungen sind zwei gesetzliche Vorgaben zentral: den Anspruch von Wohnungseigentümer:innen auf eine zertifizierte Verwalter:in  gemäß §§ 19 Abs. 2 Nr. 6; 26 WEGesetz sowie die gesetzliche Weiterbildungspflicht nach § 34c Abs. 2a GewO.

Für alle gewerblichen Verwalter:innen verpflichtend ist die gesetzliche Weiterbildungspflicht. Sie gilt seit 2018 und macht eine Weiterbildung im Umfang von 20 Stunden in drei Jahren zur Voraussetzung für eine Erlaubnis, als Verwalter:in tätig zu werden. Das gleiche gilt für Makler:innen. Diese Pflicht soll nach dem Willen der Bundesregierung abgeschafft werden.

Seit 2023 kann zudem jede Wohnungseigentümer:in die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mindestens neun sogenannte Sondereigentumsrechte hat. Bei kleineren WEGs muss ein Drittel der Eigentümer:innen diesen Anspruch stellen. Die Zertifizierung erfolgt über eine IHK-Prüfung; einige Berufsgruppen – darunter Rechtsanwält:innen oder Immobilienkaufleute – gelten bereits von Gesetzes wegen als zertifiziert. Die Bestellung einer zertifizierten Verwalter:in entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Wenn aber niemand den Anspruch geltend macht, kann eine gewerbliche Verwaltung ohne Zertifizierung weiter tätig sein. 

Um ein umfassenderes Bild über die Verwalterqualifikation und den Stand der IHK-Zertifizierungen sowie ein Meinungsbild zur geplanten Abschaffung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht zu erhalten, hat Wohnen im Eigentum im Zeitraum vom 12.12.2025 bis 07.01.2026 eine Online-Umfrage dazu durchgeführt. 1.762 Wohnungseigentümer:innen haben daran teilgenommen. Sie dürften für rund 71.000 Wohneinheiten stehen.

Rund die Hälfte der Befragten hat eine zertifizierte Verwalter:in– hält Weiterbildung aber trotzdem für wichtig

Die Umfrage zeigt zunächst den Stand der IHK-Zertifizierungen von Verwalter:innen: Mehr als die Hälfte (54 Prozent) der befragten Wohnungseigentümer:innen hat eine Verwalter:in beauftragt, die von der IHK zertifiziert ist oder eine vergleichbare Qualifikation hat. 11 Prozent haben keine zertifizierte Verwaltung und mehr als ein Drittel kann dies nicht beurteilen (35 Prozent).

Allerdings wird der Anspruch der einzelnen Wohnungseigentümer:innen auf einen zertifizierten Verwalter, der seit 2023 besteht, nicht sehr häufig geltend gemacht, wie die Umfrage zeigt: Fast Drei Viertel der Befragten sagen, dass die Zertifizierung nicht erfolgt ist, weil eine Miteigentümer:in oder mehrere den Anspruch geltend gemacht haben (74 Prozent). Auf einen Anspruch geht die Zertifizierung nur bei 7 Prozent der Befragten zurück. 

Der Anspruch auf eine zertifizierte Verwalter:in sollte die Kompetenz der Verwaltungen angeglichen und ein einheitlicher Standard geschaffen sowie eine Verbesserung des Verbraucherschutzes sicherstellen. Dass eine einmalige Wissensprüfung nicht ausreichend ist, hat WiE bereits früher deutlich gemacht. Das sehen auch die befragten Wohnungseigentümer:innen so: Nur 6 Prozent meinen, eine einmalige Zertifizierung ist für die dauerhafte Qualität der Arbeit von WEG-Verwalter:innen ausreichend. 31 Prozent meinen, die einmalige Zertifizierung ist grundsätzlich nicht ausreichend. 59 Prozent sind der Ansicht, dass eine Zertifizierung nur in Zusammenhang mit einer gesetzlichen Weiterbildungspflicht ausreichend ist. Auch WiE ist der Ansicht, dass die Zertifizierung keine kontinuierliche Weiterbildung der Verwalter:innen ersetzen kann – unter anderem, weil sich die rechtlichen Bedingungen immer wieder ändern. 

Mehr als jede dritte Wohnungseigentümer:in hält eigene Verwaltung für unzureichend qualifiziert

Auch wenn viele Verwaltungen gute Arbeit leisten, erreichen Wohnen im Eigentum immer wieder Rückmeldungen, dass Wohnungseigentümer:innen Schwierigkeiten mit ihren Verwaltungen haben. Dies spiegelt sich auch in den Umfrage-Ergebnissen wider: Gut die Hälfte der Wohnungseigentümer:innen (52 Prozent) hat den Eindruck, dass ihre Verwalter:in ausreichend qualifiziert ist. Allerdings schätzen mehr als ein Drittel (36 Prozent) der Befragten die Qualifikation als unzureichend ein. Eine bedenklich hohe Zahl – angesichts der Tatsache, dass Verwaltungen hohe Vermögenswerte betreuen und damit eine große Verantwortung tragen.

Schäden durch unqualifizierte Verwaltungen – mehr als ein Drittel hat negative Erfahrungen gemacht

Durch unqualifizierte Verwaltertätigkeiten erleiden Wohnungseigentümer:innen immer wieder Schäden. Laut aktueller WiE-Umfrage ist mehr als einem Drittel der Befragten (36 Prozent) seit Einführung der gesetzlichen Weiterbildungspflicht 2018 ein Schaden durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln entstanden. Weniger als der Hälfte der Befragten ist kein Schaden entstanden (45 Prozent), ein Fünftel kann dies nicht beurteilen (19 Prozent).

Alle Schadenssummen der Befragten zusammengerechnet, ergibt eine Höhe von rund 17 Millionen Euro. Etwa zwei Drittel der angegebenen Schäden bewegte sich dabei in einem Rahmen bis zu 10.000 Euro. Bei rund 9 Prozent lag die Schadenssumme jeweils oberhalb von 50.000 Euro.

Bei der Frage nach der Schadensursache konnten Wohnungseigentümer:innen Mehrfachnennungen angeben. In sehr vielen Fällen wurden die Schäden durch unwirtschaftliches Handeln bzw. Misswirtschaft der Verwaltung verursacht – mehr als die Hälfte derjenigen, die die Frage beantwortet haben (insgesamt 636), nannten diesen Grund (380). Fast ebenso häufig scheinen Fehler in der Buchführung und/oder der Jahresabrechnung ursächlich für den Schaden zu sein (364). Auch das Unterlassen oder Verzögern notwendiger Reparaturen (340) sowie unvollständige oder fehlerhafte Beschlussfassungen (310) wurden als Gründe angegeben. In 97 Fällen sind durch fehlerhaftes Verhalten der Verwaltung Forderungen verloren gegangen. In 59 Fällen sind Wohnungseigentümer:innen Schäden entstanden, weil Verwaltungen Gelder oder Vermögenswerte veruntreut haben.

Wohnungseigentümer:innen unterstützen Weiterbildungspflicht für kontinuierliche Qualität

Die Weiterbildungspflicht war erst 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden, um die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie die Tätigkeit von Immobilienmakler:innen zu professionalisieren und deren Qualität zu erhöhen. Sie umfasst 20 Stunden innerhalb von drei Jahren.

Für wie wichtig Wohnungseigentümer:innen die Weiterbildungspflicht halten, zeigt die Umfrage: 89 Prozent sind der Ansicht, die Weiterbildungspflicht ist eine wichtige Voraussetzung für die Qualität der Arbeit von Verwalter:innen. Nur 8 Prozent sind der Meinung, dass die Weiterbildungspflicht keinen Einfluss auf die Qualität der Arbeit von Verwalter:innen hat.

Der geplanten Abschaffung der Weiterbildungspflicht stehen die Befragten entsprechend kritisch gegenüber: 84 Prozent gehen davon aus, dass die Abschaffung negative Folgen für Wohnungseigentümergemeinschaften haben würde, nur 9 Prozent gehen nicht davon aus. Dies zeigt deutlich, dass die Folgen der geplanten Abschaffung der Weiterbildungspflicht massive Folgen für Wohnungseigentümer:innen und Wohnungsgemeinschaften haben kann.

Bei der Frage, welche negativen Folgen für WEGs zu befürchten seien, konnten Wohnungseigentümer:innen erneut Mehrfachnennungen angeben. Nahezu alle Befragten (1386 von 1489) befürchten zunehmende rechtliche Unsicherheiten bzw. Unkenntnis der aktuellen Rechtslage, wenn die Weiterbildungspflicht für Verwalter:innen abgeschafft würde. Ebenso befürchten fast alle einen generellen Qualitätsverlust der Verwaltungsleistung (1337). Häufig wurde ebenfalls eine mangelnde Begleitung, Vorbereitung und Umsetzung baulicher Maßnahmen, insbesondere energetischer Sanierungen, genannt. Und rund die Hälfte rechnet damit, dass der eigenen WEG dadurch Vermögensschäden (786) oder finanzielle Einbußen entstehen könnten (897) – etwa, weil mangels Kenntnis keine Fördermittel in Anspruch genommen werden, die finanziell unterstützen könnten.

Freiwilligkeit nicht ausreichend – Pflicht zur Weiterbildung soll erhalten oder erweitert werden

Die Argumentation der Bundesregierung, dass Verwalter:innen sich nach Abschaffung der Weiterbildungspflicht in gleichem Umfang freiwillig weiterbilden würden, bezweifelt WiE. Fast die Hälfte der Befragten Wohnungseigentümer:innen ist ebenfalls der Meinung, dass dies nicht eintreten werde (45 Prozent). Nur rund ein Fünftel der befragten Wohnungseigentümer:innen teilt die Prognose der Bundesregierung (18 Prozent), über ein Drittel kann dies nicht beurteilen (37 Prozent).

Rund die Hälfte der Wohnungseigentümer:innen meint, dass die bisherige Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Jahren in 3 Jahren erhalten bleiben sollte (44 Prozent). Der Forderung von WiE, die Weiterbildungspflicht auf 15 Stunden pro Jahr auszuweiten, schließen sich 45 Prozent der Befragten an. 6 Prozent halten die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für sinnvoll, 5 Prozent können es nicht beurteilen. 

Die Umfrage-Ergebnisse im Detail sind hier als pdf abrufbar. 

Gesetzgebungsverfahren – Vorhaben voraussichtlich bald im Bundestag

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mittlerweile dem Bundesrat zugeleitet (Drucksache 648/25). Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte sich bereits kritisch dazu geäußert. Er empfiehlt in seiner Stellungnahme, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob „zur Sicherstellung einer ausreichenden Qualität und Zuverlässigkeit von Dienstleistungen im Bereich der Wohnimmobilienverwaltung die Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter erhalten bleiben und von der Streichung des § 34c Absatz 2a Gewerbeordnung ausgenommen werden sollte“. Es sprächen „gewichtige Gründe“ für die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht, untermauert der Bundesrat sein Anliegen. 

Auch Wohnen im Eigentum hält die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen für unerlässlich und hatte sich bereits in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMWE geäußert – Sie finden diese hier. In einem gemeinsamen Verbändebrief hat sich WiE zusammen mit 19 anderen Verbänden an das Ministerium gewandt. Ein gemeinsames Schreiben mit dem VDIV und weiteren Verbänden ist aktuell geplant.

Das Argument des Bürokratieabbaus, welches die Bundesregierung anführt, ist aus Sicht von WiE nicht stichhaltig. Laut Regierung seien angeblich Einsparungen von insgesamt 47.640 000 Euro durch die Abschaffung der Fortbildungspflichten möglich. Davon sind 47.616.000 Euro als reine Fortbildungskosten angegeben, die Makler:innen und Verwalter:innen einsparen könnten, wenn sie sich nicht mehr fortbildeten. WiE kritisiert: Es ist widersprüchlich, wenn die Regierung in der Gesetzesbegründung einerseits auf freiwillige Weiterbildung setzt und gleichzeitig mit angeblich eingesparten Fortbildungskosten argumentiert. Allenfalls die Kosten, welche den Unternehmen bei der Dokumentation und beim Nachweisen gegenüber der Behörde bei Stichproben anfallen, könnten eingespart werden – das wären laut Gesetzesbegründung lediglich 9.000 Euro für die Wirtschaft und 15.000 Euro für die Gewerbeämter. „Der tatsächliche Nutzen für die Wirtschaft ist marginal – das Schadensrisiko für Wohnungseigentümer enorm“, sagt Dr. Sandra von Möller.

Angenommene Kosteneinsparung der Abschaffung wesentlich kleiner als angenommen

Das Argument des Bürokratieabbaus, welches die Bundesregierung anführt, ist aus Sicht von WiE nicht stichhaltig. Laut Regierung seien angeblich Einsparungen von insgesamt 47.640 000 Euro durch die Abschaffung der Fortbildungspflichten möglich. Davon sind 47.616.000 Euro als reine Fortbildungskosten angegeben, die Makler:innen und Verwalter:innen einsparen könnten, wenn sie sich nicht mehr fortbildeten. WiE kritisiert: Es ist widersprüchlich, wenn die Regierung in der Gesetzesbegründung einerseits auf freiwillige Weiterbildung setzt und gleichzeitig mit angeblich eingesparten Fortbildungskosten argumentiert. Allenfalls die Kosten, welche den Unternehmen bei der Dokumentation und beim Nachweisen gegenüber der Behörde bei Stichproben anfallen, könnten eingespart werden – das wären laut Gesetzesbegründung lediglich 9.000 Euro für die Wirtschaft und 15.000 Euro für die Gewerbeämter. „Der tatsächliche Nutzen für die Wirtschaft ist marginal – das Schadensrisiko für Wohnungseigentümer enorm“, sagt Dr. Sandra von Möller.

Wohnen im Eigentum (WiE) fordert daher, die gesetzliche Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter:innen nicht nur zu erhalten, sondern den Umfang sinnvoll zu erhöhen. „Weiterbildung ist kein Bürokratiehemmnis, sondern ein Mindestschutz für Eigentümer, die ihre oft existenziellen Vermögenswerte der Verwaltung anvertrauen“, sagt Dr. Sandra von Möller. Der Bundestag wird sich voraussichtlich in Kürze mit dem Vorhaben befassen.