WiE spricht sich für bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus/ Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) sollten Verwaltung beauftragen, Angebote einzuholen
29.5.2024. Die globale Erderwärmung führt laut Expert*innen des Weltklimarats zu häufigeren und schwereren Extremwetterereignissen wie Starkregen und Hochwasser – jüngst waren das Saarland und Bayern betroffen. Auch wenn schwere Schäden an Immobilien drohen, sind nur rund die Hälfte der Gebäude gegen solche Elementarschäden versichert. Eine Versicherungspflicht könnte laut Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) helfen – allerdings sollten Präventionsmaßnahmen an erster Stelle stehen.
Immobilieneigentümer*innen entstehen durch Extremwetterereignisse oft existenzbedrohende Schäden, doch nur jedes zweite Gebäude ist gegen solche Schäden versichert. Die einfache Wohngebäudeversicherung leistet nämlich nicht bei Überschwemmung und Starkregen, sondern bei Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel. Dauerhaft diskutiert wird daher eine verpflichtende Elementarschadenversicherung – eine Forderung, die bereits Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nach eigenen Hochwasser-Ereignissen ins Spiel brachte und für die der Bundesrat vergangenes Jahr eine eigene Initiative gestartet hat. „Das Thema muss auf Bundesebene verankert werden“, macht auch WiE-Vorständin Gabriele Heinrich deutlich. „Auch die Wohnungseigentümergemeinschaften sollten das Thema auf die Tagesordnung setzen.“
Verwaltung sollte Angebote für die WEG einholen
Solange es keine Pflicht zur Versicherung gibt, sollten Verwaltungsbeiräte oder auch einzelne Wohnungseigentümer*innen die Initiative ergreifen und – falls die WEG keine solche Versicherung besitzt - einen entsprechenden Beschlussantrag in die nächste Eigentümerversammlung einbringen. Die WEG kann in einem ersten Schritt die Verwaltung beauftragen, mehrere Versicherungsangebote einzuholen. Ob und welche Versicherung dann abgeschlossen wird, entscheidet die Wohnungseigentümergemeinschaft mit Mehrheitsbeschluss (einfache Mehrheit).
Der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, dass Versicherungen künftig lediglich verpflichtend eine Elementarschadenversicherung anbieten sollen, auf die bewusst verzichtet werden könne (Opt-Out), sei zwar aufgrund der Entscheidungsfreiheit der Eigentümer*innen und dem Grundsatz der Privatautonomie nachvollziehbar, greife aber vom Schutzgedanken nicht weit genug. „Hier sollte der Gesetzgeber, wenn er eine Opt-Out-Regelung einführen möchte, zumindest klarstellen, dass eine Abwahl hohen Anforderungen unterliegt“, so Heinrich.
Die Möglichkeit, dass Vermieter*innen die Kosten der Versicherung auf die Mieter*innen umlegen, sollte laut WiE erhalten bleiben. Die Versicherung schütze schließlich nicht nur Gebäudeeigentümer*innen, sondern mittelbar auch Mieter*innen, deren Wohnraum im Schadensfall erleichtert und schneller wiederhergestellt werden könne.
Jenseits der Debatte um die Pflichtversicherung sei unumgänglich, auf Prävention zu setzen – dies fordert auch die Versicherungswirtschaft. „Klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren ist ebenso wichtig wie ein verpflichtender Erhaltungs-, Sanierungs- und Finanzierungsplan für die WEG“, sagt Heinrich.