03.03.2020. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum stellt kurzfristig auf Ökostrom um. Seit 1. März 2020 fließt nur noch Strom erneuerbaren Energiequellen aus den Steckdosen der Geschäftsstelle in Bonn. Ein entsprechender Vertrag wurde mit der Bürgerwerke eG geschlossen.
Die Energiewende ist in vollem Gange. In Sachen „Öko“- Strom unterscheiden sich Stromversorger stark: Während einige Anbieter grünen Strom im Ausland kaufen, arbeiten andere Ökostromanbieter aktiv daran, die Produktion erneuerbarer Energien durch neue Kraftwerke in Deutschland voranzutreiben. Einer dieser Anbieter ist Bürgerwerke eG, ein Verbund von Bürgerenergiegesellschaften. Als Dachorganisation von Energiegenossenschaften bündelt Bürgerwerke Ökostrom aus lokaler Erzeugung und versorgt damit Haushalte und Unternehmen in ganz Deutschland.
Der von Wohnen im Eigentum (WiE) bezogenen Strom wird weniger als zwölf Kilometer entfernt von der Geschäftsstelle durch die Energiegenossenschaft „BürgerEnergie Rhein-Sieg eG“ – ein Mitglied der Bürgerwerke – erzeugt. WiE-Vorstand Gabriele Heinrich: „Damit stärkt WiE einen regionalen Anbieter und trägt zum dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien bei. Auf diese Weise helfen wir als Energieverbraucher dabei, die Energiewende von unten zu gestalten.“ Ein weiterer Vorteil für den Verband ist die dauerhaft an die Herstellungskosten gekoppelte Preisgestaltung. Unvorhersehbare oder willkürliche Preissteigerungen sind so nicht erwarten. Zu Mehrkosten durch die Umstellung ist es nicht gekommen, der alte Vertrag war sogar teurer als der neue: „Wir reduzieren nicht nur unseren CO2-Fußabdruck, sondern sparen unterm Strich sogar 93 Euro pro Jahr sogar“, freut sich Heinrich.
Auch für Wohnungseigentümer kann sich der Wechsel lohnen. Welchen Anbieter Sie für Ihren privaten Stromverbrauch wählen, entscheiden Sie selbst. Für den Gemeinschaftsstrom – also der Strom, den die Wohnungseigentümergemeinschaft beispielsweise für die Beleuchtung des Treppenhauses oder für die Heizung benötigt – ist die WEG Vertragspartner des Stromanbieters und muss Vertragsänderungen beschließen. Wenn Sie für den Gemeinschaftsstrom einen Preisvergleich oder einen Anbieterwechsel anstreben, dann sollten Sie die Verwaltung schriftlich dazu auffordern, dies auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen und günstigere Angebote vorzulegen. Es gilt dabei zu beachten, dass ein auf den ersten Blick günstiger Tarif nach dem Einstieg deutlich teurer werden kann. WiE rät dazu, einen Stromlieferanten auszuwählen, der dauerhaft preisgünstig liefern kann. Ökostrom muss dabei nicht unbedingt teurer sein.