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08.11.2019. Der nächste Zensus, eine Volkszählung, steht in den EU-Mitgliedstaaten 2021 an. Dabei werden nicht nur Angaben zur Bevölkerung, sondern auch zum Gebäude- und Wohnungsbestand sowie zur Wohnsituation der Haushalte ermittelt. Hierzu müssen Sie als Wohnungseigentümer/in bzw. Ihre Verwaltung Auskünfte erteilen. Details zum Ablauf stehen allerdings noch nicht fest.

Stichtag ist der 16. Mai 2021, bis dahin müssen alle Daten vorliegen. Durchgeführt wird der Zensus in Deutschland vom Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern. Bei den Erhebungen vor Ort sind auch die Kommunen beteiligt.

Da es in Deutschland kein Immobilienregister gibt, werden Informationen zum Gebäude- und Wohnungsbestand mittels einer Gebäude- und Wohnungszählung erhoben. Befragt werden hierfür alle Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum, Verwalter von Wohnraum sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.

Vermietende Eigentümer müssen den Ämtern unter anderem einmalig den Vor- und Nachnamen von bis zu zwei Bewohnern pro Wohnung mitteilen.

Einzelheiten zur Durchführung des Zensus stehen allerdings noch nicht fest. 

Vermieter müssen Mieter über Datenweitergabe informieren

Dennoch sollten Vermieter von Wohnungen schon jetzt wissen, dass sie ihr(e) Mieter nach der Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 13) über die Weitergabe ihrer Mieterdaten zu statistischen Zwecken an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder informieren müssen. Vorab-Informationen zu Datenschutzhinweisen stellen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder zur Verfügung.

Informationen zum Zensus 2021