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04.10.2019. Welche Schwierigkeiten bei der Heizkostenabrechnung auftreten können, wenn zwei Wohnungseigentümergemeinschaften eine gemeinsame Heizungsanlage haben, zeigt der Erfahrungsbericht von WiE-Mitglied Maria S.

„Die Wohnungseigentumsanlage mit 16 Wohneinheiten, in der ich eine Wohnung kaufte, wurde 2007 neu gebaut. Auf dem Grundstück nebenan befindet sich auch eine Wohnungseigentumsanlage und beide WEGs haben eine gemeinsame Heizungsanlage, eine moderne Pelletheizung. Die Heizung steht in dem Gebäude, in dem sich meine Wohnung befindet, und liefert heißes Wasser in einen Speicher für das Nebengebäude.

Bereits unsere erste Heizkostenabrechnung hatte gravierende Fehler. Ich hatte mich über den Allgemeinstromverbrauch sehr gewundert, er erschien mir deutlich zu hoch. Da der damalige Verwalter keine Ahnung von der gemeinsamen Heizungsabrechnung hatte und sich auch nicht kümmerte, recherchierte ich selbst. Ich fotografierte jede Heizungs- und Warmwasserpumpe und fand die Verbrauchsdaten heraus. Auch von der Beleuchtung in den Treppenhäusern notierte die Leistungsdaten. Dann rechnete ich nach – gemeinsam mit einem befreundeten promovierten Physiker, und die Zahlen gaben mir recht: Da war etwas oberfaul! Ich fragte mich, wie denn die Messdaten eigentlich zustande gekommen waren, und stellte schließlich fest, dass im Nachbarhaus vergessen worden war, einen Stromzwischenzähler einzubauen, der den Betriebsstrom für die Heizung vom restlichen Stromverbrauch (für Treppenhausbeleuchtung, Keller etc.) festhält (dieser kostet ca. 6 Euro). So konnten nie und nimmer korrekte Werte herauskommen!  Jeder Mieter und Bewohner hätte sofort gegen die Abrechnung klagen können! Nach vielen Anrufen und Drängen wurde ein halbes Jahr später das kleine Teilchen binnen einer Viertelstunde eingebaut.

Doch auch die nächste Heizkostenabrechnung erschien mir viel zu hoch. Weil wir Eigentümer bei der Eigentümerversammlung auf Fragen hierzu keinerlei Antworten bekamen, wurde ich noch skeptischer. Die Verwalterpersonen (wir hatten beinahe jährlich einen neuen Ansprechpartner) wollten oder konnten nichts beantworten. Eine Hinhaltetaktik vermutlich? Leider konnte ich die Eigentümer nicht schon im Vorfeld überzeugen, dass da einiges falsch lief. Ich wurde als ‚lästig‘ gesehen.

Noch nach der Eigentümerversammlung wollte ich dann mein Recht nutzen und bei der Verwaltung Einsicht in alle Unterlagen nehmen, doch alle meine schriftlichen und telefonischen Terminanfragen wurden hartnäckig ignoriert. Ich wurde immer wieder vertröstet, so ging es etwa drei Monate lang. Daraufhin suchte ich eine Rechtsanwältin auf, die mit einem Schreiben an die Verwaltung Einsicht in die Unterlagen forderte. Auch darauf reagierte die Verwaltung nicht. Kurz nach Ablauf der Frist, die meine Anwältin gestellt hatte, gab es die nächste Eigentümerversammlung. Auf dieser äußerte ich deutlich meinen Unmut darüber, dass ich immer noch keine Einsicht erhalten hatte. Die Verwalterin fuhr mich daraufhin lautstark vor allen Leuten an, um mich einzuschüchtern und die Anwesenden zu verunsichern, was recht gut gelang. So stand ich alleine da. Die Beiräte gaben auf meine Frage, was sie denn so geprüft hätten, zu, dass sie nie etwas ansehen: das wäre ihnen zu viel. Nach dieser Eigentümerversammlung, bei der die Mehrheit der Eigentümer der Jahresabrechnung per Beschluss zugestimmt hatten, klagte ich gegen diesen Beschluss – mit Erfolg.

Nach dem Gerichtsurteil bekam ich endlich Einsichtstermine und fand bei der Hausverwaltung ein Chaos vor: Die Ablage war unvollständig, Unterlagen wurden auf meine Nachfrage hin von irgendwo hergeholt. Auch die Stromabrechnungen der Stadtwerke für die beiden WEGs bekam ich erst, nachdem ich explizit darauf gepocht hatte.

Ich habe übrigens seit dem Vorkommnis mit der falschen Heizkostenabrechnung und aufgrund der Tatsache, dass unsere Beiräte die Heizkostenabrechnung, wie ich erfuhr, grundsätzlich nicht prüfen, ab dann jedes Jahr gegen die Jahresabrechnung gestimmt.

Mein Rat an Wohnungseigentümer ist: Wenn Fehler entdeckt werden und die Verwaltung sich quer stellt, sollte man nicht lange diskutieren, sondern stattdessen nach einem schriftlichen Versuch direkt zum Rechtsanwalt gehen und ggf. juristische Schritte einleiten. Ich habe sehr viel Zeit und sehr viele Nerven investiert. Auch wenn die anderen Eigentümer mich nicht mehr grüßen und sich in den Eigentümerversammlungen möglichst weit weg von mir setzen, war es mir das wert. Ich ärgere mich nur darüber, dass ich viel zu lange gewartet habe, um mein Recht zu bekommen.“

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