20.02.2009 | Ab 1. April 2009 gelten für Anträge auf KfW-Fördermittel neue Richtlinien. Darauf weist der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. hin. Der Verein empfiehlt allen Bau- und Modernisierungswilligen, sich schon jetzt über die neuen Förderbedingungen zu informieren.
Anlass für die Umstrukturierung ist die geplante Novellierung der Energieeinsparverordnung, die wesentlich erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz der geförderten Gebäude stellt. Die bisherigen KfW-Programme „CO2-Gebäudesanierung“, „Ökologisch Bauen“ und „Wohnraum Modernisieren – Öko plus“ werden deshalb ersetzt durch die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“.
Neuerungen gibt es vor allem im Programm „Energieeffizient Sanieren“.
- So wird der Förderhöchstbetrag von derzeit 50 000 Euro auf 75 000 Euro pro Wohneinheit angehoben.
- Außerdem wird künftig auch der Kauf eines sanierter Immobilie gefördert. Ausdrücklich ist dabei auch vom Erwerb einer sanierten Eigentumswohnung die Rede.
- Die dritte entscheidende Änderung betrifft den Kreis der förderfähigen Gebäude: Ab 1. April können einheitlich für alle Wohngebäude Förderungen beantragt werden, deren Bauantrag vor dem 1.1.1995 gestellt wurde. Bislang konnte die höchste Förderstufe nur für Häuser beantragt werden, die vor 1984 gebaut worden sind.
Neu eingeführt wird außerdem die Programmvariante „Altengerecht Umbauen“, in der besonders zinsvergünstigte Darlehen bis 50 000 Euro pro Wohneinheit vergeben werden. Hier werden nicht nur barrierereduzierende Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus finanziert, sondern auch Maßnahmen im Wohnumfeld – beispielsweise die Einrichtung von Stellplätzen oder die barrierefreie oder barrierereduzierte Erreichbarkeit von Entsorgungseinrichtungen. Auch Wohnflächenerweiterungen oder sogar der Anbau von Aufzugstürmen kann gefördert werden.
„Wir empfehlen allen Haus- und Wohnungseigentümern, die Sanierungsmaßnahmen planen, genau abzuwägen, ob sie mit den Arbeiten noch warten und erst ab 1. April einen Förderantrag stellen“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin der Verbraucherschutzorganisation wohnen im eigentum. „In jedem Fall werden ab diesem Zeitpunkt mehr Maßnahmen förderfähig sein.“ Wie hoch der Zinssatz der Förderdarlehen am 1.April sein wird, sei allerdings noch nicht festgelegt.
Die Richtlinien sind bei der KfW bereits einsehbar unter www.kfw-foerderbank.de.