Für die Arbeit von Architekten oder Bauingenieuren gelten seit 17. Juli 2013 höhere Gebührensätze als bislang. Aber auch die Pflichten der Auftragnehmer wurden neu definiert und teilweise erweitert.

Am 17. Juli 2013 ist die neue Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI) in Kraft getreten. Sie gilt für alle Aufträge, die ab diesem Datum erteilt werden. Auträge, die verbindlich vor dem 17. Juli erteilt wurden, müssen nach den alten Gebührensätzen abgerechnet werden, auch wenn die Arbeiten erst nach diesem Termin durchgeführt wurden.
Die Honorarerhöhungen betragen im durchschnitt 17 Prozent, sie fallen aber für die verschiedenen Leistungen wie Objektplanung oder Wärmeschutz und Energiebilanzierung sehr unterschiedlich aus.

Die neue HOAI hat auch die Pflichten der Architekten erweitert. Für ihre Auftraggeber besonders wichtig sind die gestiegenen Anforderungen an die Betreuung von Kosten- und Terminplanung. Die Terminplanung wird schon in frühen Planungsphasen fester Bestandteil ihres Auftrags und ist über den Projektverlauf fortzuschreiben.
Auch die Information des Auftraggebers über die Kosten und die Kostenkontrolle werden durch die Neuregelung ein fester Bestandteil der Achitektenleistung.