06.07.2011 In den Sommermonaten steigen viele Menschen aufs Rad. Reichen die vorhandenen „Fahrradparkplätze“ in einer Wohnungseigentumsanlage nicht aus oder gibt es gar keine geeigneten Abstellmöglichkeiten, ist das Aufstellen von Radständern oder die Einrichtung eines Fahrradraums eine Instandhaltung. Die Wohnungseigentümer können die Maßnahme mit einfacher Mehrheit beschließen, weil dadurch verhindert wird, dass Gemeinschaftsflächen zugestellt oder Wände durch angelehnte Fahrräder beschädigt werden.
Sollen dagegen zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Haus oder draußen geschaffen werden, gilt dies als Modernisierung: Dann müssen drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile besitzen, zustimmen.
Viele nützliche Informationen über Instandhaltungen, Modernisierungen und bauliche Veränderungen enthält der „Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer“. Der Rechts- und Finanzierungsratgeber kann zum Preis von 19,90 Euro im Buchhandel und bei der Geschäftsstelle des Vereins, Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn, kundencenter@wohnen-im-eigentum.de, Tel. 0228/ 304126-77, Fax 0228 / 721 58 73 bestellt werden.
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