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14.06.2011

Gerade in den Sommermonaten sind viele Menschen mit dem Rad unterwegs. Fehlen in einer Wohnungseigentumsanlage geeignete Abstellmöglichkeiten für Fahrräder oder reichen die vorhandenen „Fahrradparkplätze“ nicht aus, können die Eigentümer das Aufstellen von Radständern oder die Einrichtung eines Fahrradraums als Instandhaltung mit einfacher Mehrheit beschließen. Denn dadurch wird verhindert, dass Gemeinschaftsflächen zugestellt oder Wände durch angelehnte Fahrräder beschädigt werden.

Zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten im Haus oder draußen gelten als Modernisierung, der drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer mit mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile zustimmen müssen.
Viele nützliche Informationen über Instandhaltungen, Modernisierungen und bauliche Veränderungen enthält der „Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer“. Mitglieder von wohnen im eigentum können den Rechts- und Finanzierungsratgeber zum Preis von 14,90 Euro (inklusive Versandkosten, gegen Vorkasse) bei der Geschäftsstelle des Vereins, Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn,kundencenter@wohnen-im-eigentum.de, Tel. 0228/ 304126-77, Fax 0228 / 721 58 73 bestellen. Nicht-Mitglieder zahlen 19,90 Euro.