10.11.2011 Bei einem Neubau, nach Umbauten, Sanierung oder Modernisierung sollten Baukunden die Arbeiten jetzt noch auf Mängel prüfen – und reklamieren, bevor der Winter Ernst macht. Der Grund: „Baumängel können sich durch Frost verschlimmern und zu Bauschäden führen, besonders, wenn Feuchtigkeit im Spiel ist“, warnt Architektin Birgit Thielmann, Bauberaterin bei der Verbraucherschutzorganisation wohnen im eigentum e.V. Feuchtigkeit könne durch Raumluft entstehen, die von innen komme und im kalten Bereich der Konstruktion kondensiere, oder von außen durch Schnee oder Schlagregen in diese eindringen.

Es kann noch schlimmer kommen: Wenn Frostschäden sich bei rechtzeitiger Reklamation hätten vermeiden lassen, droht Streit, wer dafür aufkommen muss, der Baukunde oder das Bauunternehmen. Rechtsanwalt Thomas Somplatzki, Berater für Baurecht bei wohnen im eigentum: „Davor schützt sich, wer Mängel rügt, sobald sie ihm bekannt sind.“

Es empfiehlt sich, für die Überprüfung auf Mängel Fachleute einzuschalten. Mitgliedern von wohnen im eigentum hilft die Vor-Ort-Bauberatung des Vereins.

Was Baukunden bei Gewährleistungsansprüchen beachten müssen und wie sie dieserichtig geltend machen, sagt ein Infoblatt, das bis zum 31.12.2011 zum kostenlosen Download auf der Website www.wohnen-im-eigentum.de unter Service/Checklisten zur Verfügung steht.