25.1.2012 Wer in seinem Garten Bäume fällt, kann auf den Schutz seiner Privathaftpflichtversicherung zählen, auch wenn er die Axt an mehrere Stämme legt. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden, teilt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. mit.

Ein Hausbesitzer hatte auf seinem Grundstück mit der Kettensäge drei 20-Meter-Pappeln – Durchmesser in Brusthöhe 60 cm – gefällt, zwei der Bäume fielen wie geplant in seinen Garten, der dritte auf das Nachbarhaus. Schaden: gut 7000 Euro. Die Privathaftpflichtversicherung lehnte die Zahlung mit der Brgründung ab, nach ihren Versicherungsbedingungen müsse sie für Schäden aus einer „ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung“ nicht aufkommen. 

Anders als die Vorinstanz sagte der Bundesgerichtshof, von „Beschäftigung“ könne nur bei einem auf längere Dauer angelegten Verhalten die Rede sein, das Fällen von drei Bäumen an einem Tag falle nicht darunter (Az. IV ZR 115/10). Die Versicherung muss zahlen.