25.10.2011 Die Bundesregierung und alle im Bundestag vertretenen Parteien sind sich einig, dass Energieeinsparung und altersgerechtes Wohnen Zukunftsaufgaben für das Wohnungseigentum sind. Nicht überall herumgesprochen hat sich, dass dafür politische wie gesetzliche Weichenstellungen erforderlich sind.
Das zeigt eine Befragung des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum e.V. bei wichtigen Wohnungspolitikern der Bundestagsparteien. Die Abgeordneten wurden um eine Stellungnahme zur Situation im Wohnungseigentum gebeten. Grundlage war die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags-Drucksache 17/6288), Anlass das 60-jährige Jubiläum des Wohnungseigentumsgesetzes.
Parteiübergreifend sehen alle Politiker Defizite bei der Nutzung der KfW-Mittel für energetische Modernisierung und altersgerechten Umbau von Eigentumswohnungen: Obwohl Eigentumswohnungen einen Anteil von 16 Prozent an allen Wohnungen haben, entfallen auf sie nur fünf Prozent der KfW-Zusagen. Die Bundesregierung will deshalb in Modellvorhaben Verbesserungen erproben, sieht aber wie auch Peter Götz, CDU/CSU-Fraktion, ein wichtiges Problem in den aufwändigen Entscheidungsprozessen beim Wohnungseigentum, Sebastian Körber, FDP, zusätzlich etwa in Informationsdefiziten bei Eigentümern und Verwaltern. Sören Bartol, SPD, hält eine bessere Beratung von Antragstellern, aber auch Kreditgebern für notwendig. Daniela Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, hält angesichts dieser Schieflage die Prüfung und den Abbau von Zugangshürden für erforderlich. Heidrun Blum, DIE LINKE, setzt eher auf direkte staatliche Zuschüsse oder Steuervergünstigungen statt auf Förderungsabwicklung über die Banken.
Trotz dieser Erkenntnisse ist das Desinteresse von Bundesregierung und Regierungspolitikern erstaunlich, hier effektiv Abhilfe zu schaffen. So befördert eine angemessene Qualifikation der Verwalter ein effektiveres Sanierungsmanagement in den Wohnungseigentumsanlagen, gerade bei Gemeinschaften mit vielen Eigentümern. Doch die Forderung von wohnen im eigentum, die Qualität der gewerbsmäßigen Immobilienverwalter durch Regeln für Ausbildung und Überwachung zu steigern, stößt auf taube Ohren. Peter Götz und die Bundesregierung äußern wegen des Eingriffs in die Berufsfreiheit verfassungsrechtliche Bedenken. Sebastian Körber warnt, eine zu starre Regelung könne die Eigentümer hindern, einen der ihren zum Verwalter zu bestimmen. Auch Sören Bartol sieht hier keinen Handlungsbedarf. Die Forderung nach Reformen unterstützt Daniela Wagner. Heidrun Blum hält sie nur bei gleichzeitiger Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für sinnvoll.
Ein weiteres Hemmnis für Modernisierungspläne und eine bessere Nutzung der Förderungen sind oft – darauf weist Sebastian Körber hin - zu geringe Instandhaltungsrücklagen: Dann können größere Investitionen einzelne Eigentümer finanziell überfordern. wohnen im eigentum plädiert für eine gesetzlich vorgeschriebene Rücklage in Abhängigkeit von Alter und Zustand des Gebäudes. Das halten weder die Bundesregierung noch die Abgeordneten für sinnvoll. Daniela Wagner schlägt eine Orientierungshilfe für die Eigentümern durch Richtwerte vor, Sören Bartol fordert die Bundesregierung auf, die für ein Grobraster als Anhaltspunkt notwendigen Berechnungen anzugehen, Heidrun Bluhm ist für Zuschüsse statt undurchführbarer Vorgaben. Immerhin: Auch ohne gesetzliche Regelung würde ein qualifizierter Verwalter wohl auf eine ausreichende Rücklage hinwirken – noch ein Grund zur Verbesserung der Verwalterqualität.
Insgesamt zeigen die Antworten von Bundesregierung und Abgeordneten: Es bedarf noch vieler Überzeugungsarbeit für die Einsicht in die Notwendigkeit politischer und gesetzlicher Reformen.