Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

2.5.2013 Wer das Gartenwasser mit einem Zähler gesondert erfasst, kann bei den Kosten für Abwasser sparen.
Die Abwasserkosten berechnet die Gemeinde meist nach der Menge des bezogenen Frischwassers. Dadurch wird mit der Gartenbewässerung auch eine Leistung bezahlt, die der Gartenbesitzer nicht nutzt, weil das Gießwasser im Boden versickert und nicht das Abwassersystem belastet. Wenn das Gartenwasser aber durch einen geeichten Wasserzähler gesondert erfasst wird, berechnet die Gemeinde dafür keine Abwasserkosten. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg darf die Gemeinde dafür nicht eine bestimmte Mindestmenge verlangen (2 S 2650/08).
Bevor ein Zähler montiert wird, sollte bei der Gemeindeverwaltung nach den genauen Bedingungen für den Gebührennachlass gefragt werden. So gibt es je nach Gemeinde unterschiedliche Anforderungen an den Wasserzähler und dessen Montage, auch die Formalien für den Antrag sind nicht überall gleich.