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Hausgeld ist höher als Mietnebenkosten

26.11.2009

Die Preise für Eigentumswohnungen sind gleich bleibend günstig, die Zinsen niedrig: Glaubt man den Werbeaussagen vieler Banken, Finanzierungsberater und Immobilienmakler, kann jetzt (fast) jeder den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen. Mit Slogans wie „Kaufen ist günstiger als Mieten“ und dem Argument der Altersvorsorge werden Käufer gelockt. Dass die Nebenkosten für Eigentumswohnungen, das so genannte Hausgeld, deutlich höher sind als die Nebenkosten für Mieter, wird oft verschwiegen.

Zu den ‚umlagefähigen Betriebskosten’ kommen Kosten für die Verwaltung, mögliche Nebenkosten für die Verwaltung (außerordentliche Verwalterleistungen, Aufwandsentschädigungen für die Beiräte, Haftpflichtversicherung für die Beiräte, Anwalts- und Gerichtskosten etc.), die Instandhaltungsrücklage u.a. hinzu. wohnen im eigentum warnt davor, diese Kosten „schön zu rechnen“.

Überprüfen Sie die zu erwartenden Kosten genau! Lassen Sie sich vor dem Kauf einer älteren Eigentumswohnung die Jahresabrechnungen mehrerer Jahre, Wirtschaftspläne und auch die Beschlusssammlung der Eigentümerversammlung zeigen. Auf diese Weise erfahren Sie beispielsweise auch, ob Modernisierungen oder bauliche Veränderungen beschlossen wurden, die Sie eventuell mit bezahlen müssen. Stehen solche Sonderumlagen an, sollten sie schon bei der Wohnungsfinanzierung zusätzlich berücksichtigt werden.

Um weiteren möglichen Instandsetzungsbedarf und die dann fälligen Sanierungskosten bei älteren Eigentumswohnungen abschätzen zu können, sollten Kaufinteressenten nicht nur die Wohnung, sondern auch das Gemeinschaftseigentum genau unter die Lupe nehmen. Sinnvoll ist es, sich dabei von einem Bauberater – z.B. vermittelt durch wohnen im eigentum - begleiten zu lassen. Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob die Instandhaltungsrücklage – das Sparbuch der Gemeinschaft – ausreichend hoch angespart ist, um daraus Reparaturen oder Sanierungen bezahlen zu können.

Die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung sollten sich Kaufwillige ebenfalls genau ansehen. In ihr ist festgelegt, wie alle für die Gemeinschaft anfallenden Kosten verteilt werden – ob nach Miteigentumsanteilen, nach Verbrauch oder nach Wohnungen.