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7.2.2014 | Im Zusammenhang mit der Veruntreuung von Gemeinschaftsgeldern im Großraum Köln/Bonn ist nach internen Informationen von wohnen im eigentum nun ein Beirat auf Schadensersatz verklagt worden. Er soll seine Pflicht zur Überwachung der Verwaltung verletzt haben. Weitere Eigentümergemeinschaften diskutieren heftig über solche Schritte gegen ihren Beirat. Das zeigt, wie wichtig Vorsorge gegen die Haftungsrisiken dieses sogenannten Ehrenamtes ist. Hierbei bietet das Angebot von wohnen im eigentum umfassende Hilfe.

Verwaltungsbeirat sein heißt: informiert und aktiv sein
Der Beirat übernimmt eine verantwortungsvolle, wichtige und anspruchsvolle Position, die viel Freude bereiten kann, die aber auch Zeit und Engagement fordert, und für die er in jedem Fall fachliches und rechtliches Grundwissen als Rüstzeug benötigt. Wer dieses Wissen bei der Wahl zum Beirat nicht mitbringt – und das werden die meisten sein -, sollte es sich unbedingt aneignen. Jedes Mirtglied des Beirats kann erwarten, dass seine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ihn dabei unterstützt und die Kosten der "Ausbildung" zum Beirat sowie der persönlichen Absicherung durch eine Vermögensschadenhaftpflichversicherung übernimmt.

Der Verwaltungsbeirat ist das notwendige Korrektiv der Verwaltung. Er sollte nach dem Vier-Augen-Prinzip handeln, denn Fehler kann jeder machen. Die Bedeutung eines Verwaltungsbeirats wächst im umgekehrt  proportionalen Verhältnis zur Qualität der Verwaltung der WEG. Mit einer guten Verwaltung kann er entspannt kooperieren. Bei einer schlechten Verwaltung sind seine Handlungskompetenz und sein Fachwissen – auch über rechtliche Handlungsspielräume - im erhöhten Maß gefordert.

Von gut informierten und aktiven Verwaltungsbeiräten profitiert die gesamte Eigentümergemeinschaft. Sie sind in der Lage, die Qualität der Verwalterarbeit sachlich zu beurteilen und im Bedarfsfall geeignete Maßnahmen zu ihrer Verbesserung einzuleiten. Das zahlt sich für jeden einzelnen Eigentümer aus, durch geringeres Hausgeld, Werterhalt seiner Immobilie und im Extremfall der Verhinderung von Veruntreuung von Geldern.

Verwaltungsbeiräte sichern sich ab
Verwaltungsbeiräte müssen die übernommenen Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt erledigen. Aber sie sollten auch daran denken, ihr Haftungsrisiko zu begrenzen. Dafür haben sie fünf Möglichkeiten:

  • Beschränkung ihrer Tätigkeit auf die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben
  • Haftungsausschluss
  • Haftungsfreistellungsvereinbarungen mit der WEG bei besonderen Aufgaben
  • Entlastung durch die Eigentümerversammlung (auf die aber kein Anspruch besteht)
  • unbedingt: Abschluss einer Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung, die im Schadensfall auch der WEG zugute kommt

Verwaltungsbeiräte lassen sich schulen und informieren sich regelmässig
Wohnen im eigentum bietet dafür ein umfangreiches Schulungs-, Informations- und Serviceprogramm, unter anderem:

Verwaltungsbeiräte unterstützen sich gegenseitig und vernetzen sich

Verwaltungsbeiräte lassen sich beraten
Im Rahmen der telefonischen Rechtsberatung können sich Mitglieder von wohnen im eigentum auch kostenlos von Fachleuten beraten lassen, wenn sie Informationen zu den Rechten und Pflichten des Verwaltungsbeirats benötigen oder einfach wissen möchten, wie sie sich verhalten sollen, wenn etwa ein begründeter Verdacht besteht, dass die eigene Hausverwaltung nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend arbeitet.