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Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. begrüsst den Gesetzentwurf, sieht noch Verbesserungsbedarf für den Verbraucherschutz

17.7.2015 Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat jetzt einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vorgelegt. Denn bis heute unterliegen gewerblich tätige WEG-Verwalter keinerlei Zulassungsvoraussetzungen. Sie müssen weder eine bestimmte Ausbildung noch eine Pflichtversicherung vorweisen. Jeder kann sich als Verwalter betätigen, eine Gewerbeanmeldung reicht aus.

„Wohnen im Eigentum begrüßt den Entwurf“ erklärt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. „Wir haben darauf lange hingearbeitet. Seit 2008 fordern wir als einziger Verbraucherschutzverband die Einführung eines bundesweit einheitlichen Sachkundenachweises für WEG-Verwalter und die Versicherungspflicht“. Ausführliche Informationen über die Position und Aktivitäten von Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) auf der Website unter https://www.wohnen-im-eigentum.de/politik/verwalter-sachkundenachweis.html

Was soll sich ändern?

Künftig soll § 34 c der Gewerbeordnung die Zugangsvoraussetzungen für gewerbliche WEG-Verwalter regeln: So müssen gewerbliche WEG-Verwalter Sachkunde, ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachweisen. Nur dann erhalten sie eine Gewerbeerlaubnis. Der Sachkundenachweis kann durch eine entsprechende Ausbildung oder durch eine IHK-Prüfung erfolgen, die Details zur erforderlichen Sachkunde und zur Berufshaftpflichtversicherung werden in der Makler- und Bauträgerverordnung festgelegt.

„Der Referentenentwurf geht in die richtige Richtung, aber wir sehen noch Verbesserungsbedarf, um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden. So soll ein/e Verwalter/in, der oder die seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen selbstständig tätig ist, keinen Sachkundenachweis erbringen müssen.“

Die Position von Wohnen im Eigentum ist dazu eindeutig: Für bereits mehrere Jahre oder langjährig tätige gewerbliche Verwalter muss eine fünfjährige Übergangsregelung eingeführt werden. In dieser Zeit müssen sie die Prüfungen ablegen und bestehen, sonst verlieren sie die Zulassung. „Sie müssen keine mehrjährige Ausbildung mehr durchlaufen, aber sie sollen nachweisen, dass sie ihr Fach beherrschen“, so Heinrich. WiE spricht sich somit gegen eine sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“ aus, nach der mehrjährige berufstätige Verwalter von diesen gesetzlichen Vorgaben ausgenommen werden. Denn da mit der Einführung des Sachkundenachweises eine generelle Aufwertung dieses Berufsstandes einhergehen wird, müssen die neuen Qualifikationsanforderungen auch für langjährige Verwalter/innen gelten.

Nur so wird das Ziel der Bundesregierung - den Verbraucherschutz bei Dienstleistungen für Immobilieneigentümer auszubauen (siehe Koalitionsvertrag) - mittelfristig erreicht werden. „Ansonsten wird es erst für die nächste Verwaltergeneration greifen.“ so Heinrich.