Wichtiges BGH-Urteil für Wohnungseigentümer

04.06.2009

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass bei der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen jeder Eigentümer, der einen Beschluss anfechten will, die Begründungsfrist selbst einhalten muss.

In dem Urteil (Az: V ZR 196/08) entschieden die Richter, dass es nicht ausreiche, wenn andere die Frist einhalten.

Auch der wesentliche Sachverhalt muss mitgeteilt werden, mahnt der BGH. Die bloß oberflächige Nennung des Anfechtungsgrundes (Z.B. Beschlussunfähigkeit) reiche nicht aus, um die Anfechtung ordnungsgemäß zu begründen. Vielmehr muss sich der Sachverhalt, auf den die Anfechtung gestützt wird, zumindest in seinem wesentlichen Kern aus den innerhalb der Frist eingegangenen Schriftsätzen selbst ergeben.