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Versorger muss Interessen der Eigentümer berücksichtigen / WEG kann Einbau kleinerer Wasserzähler verlangen

12.05.2010

Die Größe des Wasserzählers kann die Wasserkosten erheblich beeinflussen. Hängen Grund- und Serviceleistungen von der Dimensionierung des Wasserzählers ab, verursacht ein überdimensionierter Zähler möglicherweise erhebliche Mehrkosten. Haus- und Wohnungseigentümer können daher von ihrem Versorgungsunternehmen den Austausch des Zählers verlangen, entschied der Bundesgerichtshof am 21. April diesen Jahres (VIII ZR 97/09).

Eine aus 21 Wohneinheiten bestehende Eigentümergemeinschaft aus Leipzig hatte von ihrem Versorgungsunternehmen im Jahr 2007 den Einbau eines kleineren und kostengünstigeren Zählers gefordert. Durch den Austausch rechnet die WEG mit einer Kostenersparnis von 130 Prozent. Denn die Grundpreise  sind beim vorhandenen Zähler sowohl für die Bereitstellung des Wassers als auch für die Entsorgung des Schmutzwassers mehr als doppelt so hoch wie beim gewünschten Zähler. Das Versorgungsunternehmen hatte einen Austausch mit der Begründung abgelehnt, dass die Wasserversorgung durch einen kleineren Zähler beeinträchtigt werden könnte.
Die BGH-Richter gaben den Wohnungseigentümern recht. Zwar muss nach  § 18 AVBWasserV (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser)  das Wasserversorgungsunternehmen  dafür sorgen, dass „eine einwandfreie Messung der verbrauchten Wassermenge gewährleistet ist.“ Das Unternehmen bestimmt zwar „Art, Zahl und Größe sowie Anbringungsort der Messeinrichtungen“ und ist für Lieferung, Anbringung, Überwachung, Unterhaltung und Entfernung der Messeinrichtungen zuständig. Allerdings müssen dabei auch die berechtigten Interessen der Kunden gewahrt werden. 
Ein solches Interesse ist nach Einschätzung der Richter gegeben, weil der Grund- und Servicepreis und damit die Kosten wesentlich von der Größe des Wasserzählers abhängen. Ermöglicht der aktuelle Stand der Technik den Einbau eines kleineren Zählers, muss das Versorgungsunternehmen dem Wunsch des Kunden entsprechen und den Zähler austauschen.
Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften sind nach diesem Urteil gut beraten, Technik und Verträge kritisch zu überprüfen. Da nach Einschätzung von Experten sind viele Zähler überdimensioniert, können erhebliche Kosten eingespart werden.