Eingriff in die Privatsphäre / Widerspruch einlegen / Muster-Brief des BMELV zum Download
03.03.2010
Mit Kamerafahrzeugen ist der Internetdienst Google Streetview derzeit in Deutschlands Städten und Gemeinden unterwegs. Die Fotos von Straßen und Häusern sollen dann ins Netz gestellt werden.
Gesichter von Passanten und Kennzeichen fotografierter Autos sollen nach Auskunft von Google zwar automatisch unkenntlich gemacht werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte jedoch auch Widerspruch gegen die Veröffentlichung entsprechender Fotos einlegen. Sollte eine Person oder ein Auto dennoch erkennbar sein, werden sie - so Google - dann vollständig von den Fotos entfernt
Die Fotos sind aber nicht nur ein massiver Eingriff in die Privatsphäre. Dank der Fotos im Internet können sich Einbrecher völlig risikolos über örtliche Gegebenheiten informieren. Wer sich selbst, sein Auto oder/und sein Haus nicht im Internet wieder finden will, kann der Veröffentlichung der Bilder vorsorglich widersprechen. Die Adresse des Hauses reicht jedoch nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums nicht aus. Damit das Gebäude unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann, muss es außerdem näher beschrieben werden.
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Das Verbraucherschutzministerium hat ein Musterschreibenveröffentlicht, mit dem Bürgerinnen und Bürger der Veröffentlichung der Fotos formlos widersprechen können. Darin wird Google aufgefordert, die entsprechenden Daten zu löschen. Der Brief kann per Mail oder per Post versendet werden und zwar an
- streetview-deutschland@google.com
- Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg