Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

20.6.2012 Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat jetzt auf das Schreiben von wohnen im eigentum vom 16. April 2012 geantwortet. In diesem hatte Geschäftsführerin Gabriele Heinrich kritisiert, dass die bei der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes 2007 zunächst bis 1. Juli 2012 aufgeschobene Einführung eines vollwertigen gerichtlichen Rechtsschutzes für Wohnungseigentümer im März bis Ende 2014 vertagt wurde.

Die Bundesjustizministerin schreibt – kurz und vereinfacht zusammengefasst - dazu, der Aufschub sei notwendig, um den BGH vor Überlastung zu schützen und somit die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu erhalten. Im Übrigen bedeute das auch nicht die Vorenthaltung eines vollwertigen gerichtlichen Rechtsschutzes, da die Vorinstanzen verpflichtet wären, den Weg zum BGH in bestimmten Fällen zuzulassen.
Dazu nur zwei Anmerkungen: Der Aufschub sollte dazu dienen, die zu erwartende Belastung des BGH zu prüfen. Dafür standen mehr als vier Jahre zur Verfügung. Warum das nicht genügte und was jetzt zusätzlich zur Klärung getan werden soll, war nirgends zu lesen. Und: Wenn der aktuelle Rechtsschutz wirklich vollwertig ist, fragt sich, wozu die Nichtzulassungsbeschwerde überhaupt gut sein soll.