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11.07.2011

Eigentlich sollten Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch zum KfW-Effizienzhaus 85 sanieren, die Kosten ab sofort von der Steuer absetzen können. Doch der Bundesrat lehnte am 8. Juli das vom Bundestag Ende Juni verabschiedete  Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden ab, 

Die Länder fordern einen Ausgleich des Bundes, weil sie einen Großteil der Steuerausfälle tragen müssen. Die Förderung soll einkommensunabhängig als Steuerabzug gewährt werden. Außerdem hatte der Bundesrat im Vorfeld eine sozialverträgliche Verteilung der Sanierungskosten zwischen Mieter und Vermieter verlangt. 
Der Bundestag kann jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen, um das Gesetz auf den Weg zu bringen
Gefördert werden sollten energetische Maßnahmen an vor 1995 errichteten Gebäuden, die seit dem 6. Juni begonnen wurden. Selbst nutzende Haus- und Wohnungseigentümer  sollten die Aufwendungen als Sonderausgaben geltend machen können, und zwar über einen Zeitraum von zehn Jahren. Eine Doppelförderung durch KfW-Darlehen oder Zuschüsse und Steuerförderung  war ausgeschlossen.. 
Die Hürde für die steuerliche Förderung war sehr hoch angelegt. Der vorgeschriebene Sanierungsstandard entsprach dem  KfW-Effizienzhaus 85 – dieser Standard ist in Altbauten nur mit sehr umfangreichen Sanierungen zu erreichen. Anders als im ursprünglichen Gesetzentwurf der Regierung vorgesehen, hätten die Steuervergünstigungen nicht nur für energetische Sanierungen an Häusern und Wohnungen in Deutschland, sondern in der Europäischen Union in Anspruch genommen werden können. Die Effizienz der Maßnahmen müsste – laut Gesetzentwurf – durch Bescheinigung eines Sachverständigen nachgewiesen werden. 
Der Verein wohnen im eigentum kritisiert insbesondere das Fehlen von Regelungen, damit Wohnungseigentümer und ältere Hauseigentümer die Steuervergünstigungen nutzen können.