Infoblatt des Beiräteprojekts

12.09.2011

Die Eigentümerversammlung ist das Parlament der Eigentümergemeinschaft: Hier fallen alle wichtigen Entscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum und das Zusammenleben in der Wohnungseigentumsanlage betreffen. Für den Ablauf der Versammlung gelten bestimmte Regeln. Werden sie verletzt oder nicht beachtet, können Beschlüsse nichtig oder anfechtbar sein; Vereinbarungen sind dann möglicherweise unwirksam. Verwaltungsbeiräte und Wohnungseigentümer haben deshalb eine Vielzahl von Fragen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung, z.B.

  • Dürfen Nichteigentümer an der Versammlung teilnehmen?
  • Wer ist oder kann Versammlungsleiter sein?
  • Was ist ein Geschäftsordnungsbeschluss?
  • Kann über etwas beschlossen werden, das nicht auf der Tagesordnung steht?
  • Was geschieht, wenn die Eigentümerversammlung nicht beschlussfähig ist?
  • Wie kann abgestimmt werden?
  • Wie ist ein Beschluss zu verkünden?
  • Wer muss das Protokoll unterzeichnen und wann muss es den Eigentümern vorliegen?
  • Was ist eine Beschluss-Sammlung und wie ist sie zu führen?

Diese und weitere Fragen werden in unserem neuen Infoblatt „Die Wohnungseigentümerversammlung – Teil 2: Der Ablauf der Versammlung“ beantwortet, das Sie hier kostenlos herunterladen können. 
Das Infoblatt wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen des Projektes zur Vernetzung von Verwaltungsbeiräten gefördert.