Kostenloser Ratgeber

08.04.2009 | Während energieeffiziente Wärmeversorgung durch Contracting im Mietwohnungsbestand nach wie vor meist an den fehlenden rechtlichen Voraussetzungen scheitert, steht dieser Weg der Energieeinsparung Wohnungseigentümergemeinschaften bereits offen. Bei der Vertragsgestaltung mit dem Wärmelieferanten ist allerdings Vorsicht geboten.

 

Theoretisch bietet Contracting für alle Beteiligten Vorteile. Haus- und Wohnungseigentümergemeinschaften können kostenneutral ihre veraltete Heiztechnik erneuern und Contracting-Unternehmen verdienen an den von ihnen eingebauten und betriebenen möglichst effizient arbeitenden Heizungsanlagen.

In der Praxis ist das jedoch nur der Fall, wenn die Kunden der Contracting-Unternehmen – beispielsweise Wohnungseigentümergemeinschaften – die Fallstricke in den Verträgen kennen und die Angebote so transparent gestaltet sind, dass die Verbraucher Preis-und Leistungsvergleiche anstellen können.

Häufig enthalten die komplexen Vertragswerke jedoch eine ganze Reihe von Vertragsklauseln, die für den Verbraucher ungünstig sind. So fehlen oft sichere Regelungen über Instandhaltungspflichten und über Zustand und Verbleib der Anlage nach Vertragsende. Auch sind die Klauseln über Preisgestaltung und vor allem die Preissteigerungen völlig undurchsichtig.

Wer diese und viele andere Klippen im Vertrag ausschließen möchte, findet Tipps und Informationen im kostenlosen Ratgeber “Energiecontracting: Neue Heizung zum Nulltarif“, den der Verein wohnen im eigentum herausgebracht hat und der vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderte wurde.

Bestellen können Sie den Ratgeber für 3,50 Euro Versandkosten bei wohnen im eigentum e.V. Thomas-Mann-Straße 5, in 53111 Bonn oder per E-Mail unter kundencenter@wohnen-im-eigentum.de oder per Telefon unter 0228 / 721 58 61. 

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