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5.10.2017 / 12.08.2016. Verbraucher von mehr als 6.000 kWh Strom im Jahr werden bis 2021 "intelligente" Stromzähler installieren müssen. Diese Verpflichtung betrifft auch Energie-Kleinerzeugungsanlagen mit einer Leistung von 1 bis 7 kWh, die Hauseigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften neu installieren. So sieht es das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vor, das der Deutsche Bundesrat am 8.7.2016 verabschiedet hat. Für Großverbraucher und -erzeuger beginnt der verpflichtende Rollout sogenannter Smart Meter bereits ab 2017.

Hauseigentümer bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften werden die neuen Stromzähler und auch den Einbau selbst bezahlen müssen. Der Gesetzgeber mutet ihnen diese Kosten zu, damit durch die digitalen Messgeräte intelligente Energienetze entstehen könnten. Schwankungen bei der Energiezufuhr aus Solar- und Windkraft ebenso wie beim Nutzerverhalten sollen so besser erfasst und gesteuert werden können.

Verbände wie der VDE mit seinem Forum Netztechnik/Netzbetrieb begrüßen die Einführung der neuen Technik. Allerdings kritisieren sie wie auch Verbraucherschützer einen noch mangelnden Datenschutz. Außerdem könnten die Geräte nach Ansicht mancher Experten „gehackt“ werden.

 

Lesen Sie hier Hinweise der Verbraucherzentrale dazu.