18. Februar 2014 Auch wer seinen Strom selbst erzeugt, soll nach den Reformplänen der Bundesregierung künftig dafür Ökostromumlage zahlen. Ausgenommen sind Kleinanlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt (KW) und damit die meisten Ein- und Zweifamilienhäuser. Für die 9,3 Millionen Eigentumswohnungen fehlt eine vergleichbare Regelung, das heißt: Da bei Wohnungseigentumsgemeinschaften eine Solaranlage in aller Regel über der 10-KW-Grenze liegt, muss der einzelne Eigentümer die neue Umlage zahlen, auch wenn der Anteil, der auf ihn entfällt, unter dem 10-KW-Limit liegt. Dazu Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin der Verbraucherschutzorganisation wohnen im eigentum e. V.: „Eine klare Benachteiligung. Wohnungseigentümer dürfen nicht schlechter behandelt werden als Besitzer von Einfamilienhäusern. Deshalb muss es für sie passende Sonderregelungen geben.“