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Kurzer Weckruf für Unentschlossene mit 3 wichtigen Tipps

25.6.2015. Millionen Wohnungseigentümer erhalten in diesen Wochen die Einladung zur jährlichen Eigentümerversammlung. Doch Hunderttausende, schätzt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. (WiE), gehen nicht hin. Sie versäumen einen Termin, der – zugegeben – nur selten Unterhaltungswert hat. Doch dass sie damit ihre wichtigste Möglichkeit verpassen, Einfluss auf den Erhalt und die Wertentwicklung ihres Eigentums zu nehmen, sehen sie oft nicht.

„Die Eigentümerversammlung ist das Parlament der Wohnungseigentümergemeinschaft“, sagt WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. „Wer hier fehlt, muss sich dem beugen, was die anderen entscheiden.“ Das mag vielen Eigentümern bei Anträgen zu störenden Fahrrädern im Hausflur oder zum Putzplan noch egal sein. Doch wenn es um die Höhe des Hausgeldes, Instandhaltungsmaßnahmen oder das Honorar für den Verwalter geht, greifen Beschlüsse tief in den eigenen Geldbeutel ein. „Reden Sie ein Wörtchen mit, bevor die Entscheidung fällt“, appelliert deshalb Heinrich, „das ist nicht umsonst Ihr Recht.“

Allerdings weiß man bei WiE auch, dass nur die wenigsten Eigentümer die Teilnahme an der Versammlung schlicht verschlafen. Drei Gründen, die besonders häufig für das „Ohne mich!“ angeführt werden, begegnet WiE mit drei Tipps:

1. Allianzen schon vor der Versammlung bilden

„Als Einzelner kann ich nichts bewirken, ich werde ohnehin überstimmt“ – das ist der häufigste Grund fürs Fernbleiben. Was beschlossen werden soll, steht jedoch schon in der Einladung. Statt bis zur Versammlung zu warten, können Eigentümer im Vorfeld aktiv werden, um eine Mehrheit der Miteigentümer für ihre Sichtweise zu gewinnen. Meist gibt es einen Verwaltungsbeirat, der Näheres weiß. Wird er für die Unterstützung der eigenen Position gewonnen, kann das weitere Miteigentümer überzeugen.

2. Vollmachten nur im Einzelfall einsetzen

„Ich brauche nicht selbst zu kommen, ich habe dem Verwalter eine Dauervollmacht erteilt“ – dieser Ausweg ist bequem, aber gefährlich. Unbestimmte, nicht weisungsgebundene Dauervollmachten sichern dem Verwalter häufig eine Mehrheit und somit Entscheidungsmacht, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen ist. Es besteht die Gefahr, dass die Verwaltung eigene wirtschaftliche Interessen durchsetzt – auch zum Nachteil der Wohnungseigentümer. Sie kann beispielsweise über die eigene Wiederwahl entscheiden. Das sollte kein Eigentümer unterstützen. (Und wer tatsächlich nicht teilnehmen kann, darf seine Stimme auch mit einer befristeten Vollmacht für die jeweilige Eigentümerversammlung einem Miteigentümer oder dem Verwaltungsbeirat übertragen.)

3. Vermieter können Anreisekosten absetzen

„Ich wohne zu weit weg, mir ist die Anreise zur Versammlung zu teuer“ – dieses Argument führen oft Eigentümer an, die ihre Wohnung vermietet haben. Immerhin lässt sich kontern: Alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen auch die Reisekosten für den Besuch der Eigentümerversammlung.

Wohnen im Eigentum e.V. ist der bundesweit aktive Verbraucherschutzverband für Erwerber und Eigentümer von Wohnungen und Häusern. Weitere Nachrichten und Tipps rund ums Wohneigentum lesen Sie hier auf unseren Internet-Seiten.