Ärger ist häufig, die Rechtslage kompliziert: Ein neues Infoblatt und Webseite bieten Hilfe

10.11.2011 Gegensätzliche Interessen der Wohnungseigentümer erschweren häufig die Beschlussfassung auf der Eigentümerversammlung. Doch der richtige Streit geht oft erst danach los: Überstimmte Eigentümer fühlen sich überfahren oder wollen die finanziellen Konsequenzen nicht tragen, der Verwalter setzt Beschlüsse verspätet, nicht korrekt oder überhaupt nicht um.

Dann fragt sich die überstimmte Minderheit, wie sie gegen Beschlüsse vorgehen kann. Oft sind sie angreifbar, weil die komplizierten formellen und rechtlichen Vorgaben nicht genau eingehalten wurden. Die Mehrheit muss deshalb prüfen, ob die Aufhebung der Beschlüsse durch ein Gericht zu befürchten ist, und wie sich unnötige Kosten vermeiden lassen, weil Baumaßnahmen wieder rückgängig gemacht werden müssen. Häufig stellt sich die Frage, wie einem unwilligen Verwalter Dampf gemacht werden kann.

Wie sich diese Probleme lösen lassen, beschreibt das Informationsblatt „Die Eigentümerversammlung – Phase 3: Die Umsetzung von Beschlüssen“ mit zahlreichen Hinweisen auf Musterschreiben. Es kann auf der neuen Webseitewww.verwaltungsbeiraete.de in der Rubrik Infoblätter abgerufen werden. Das Online-Forum der Website bietet Verwaltungsbeiräten und Wohnungseigentümern Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.

Webseite und Forum wurden vom Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e. V. entwickelt. Das Projekt wird gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Projektleiterin Eva Günther: „Ziel des Projekts ist die Unterstützung der Verwaltungsbeiräte durch Vernetzung und Information.“

Weitere Informationen:
Eva Günther
wohnen im eigentum e.V. 
Thomas-Mann-Straße 5
53111 Bonn
Tel. 0228 / 304126 -70 und 0171 724 79 59
Fax 0228 / 721 58 73
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