Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

Haus- und Wohnungseigentümer müssen Eiszapfen beseitigen / Zeichen für Baumangel / Wärmedämmung verhindert Eiszapfen – und Bauschäden 

13.01.2010

Schön anzusehen, aber leider gefährlich sind die Eiszapfen, die sich in den vergangenen Wochen an vielen Dachrinnen gebildet haben. Stürzen sie ab, können sie Sachschäden verursachen oder Menschen verletzen. Im schlimmsten Fall kann ein herabstürzender Eiszapfen tödliche Folgen haben. 

Die Haus- und Wohnungseigentümer sind verpflichtet, diese Gefahrenquellen umgehend zu beseitigen. Sie müssen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nur Gehwege und die Zugänge zum Haus schnee- und eisfrei halten, sondern auch Eiszapfen entfernen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Häuser direkt an einen Fuß- oder Radweg grenzen. Tun sie es nicht, können erhebliche Schadenersatzforderungen auf sie zukommen. Außerdem drohen Bußgelder. 
Doch nicht nur aus Sicherheitsgründen sollten Eigentümer gelegentlich einen Blick nach oben richten und der eisigen Pracht Beachtung schenken. Eiszapfen können durch starke Sonneneinstrahlung hervorgerufen werden. Doch oft zeigen sie an, dass ein Dach nicht oder nicht ausreichend wärmegedämmt ist.
„Zieht warme Luft von innen nach außen, schmilzt die untere Schneeschicht. Das  ablaufende Wasser gefriert an den eiskalten Dachrinnen und Dachkanten wieder“, erklärt Jan Habermann, Bauberater von wohnen im eigentum e.V., das Naturphänomen. Fehlende Wärmedämmung und fehlende Luftdichtigkeit können Schäden am Gebäude, z. B Schimmel oder Feuchteschäden an den Dachbalken, verursachen. Weitere Folgen sind hohe Heizkosten und sinkender Wohnkomfort.
„Eiszapfen und schneefreie Bereiche auf dem Dach sollten Anlass sein, die Wärmedämmung zu verbessern“, rät Jan Habermann. Dann ist auch die drohende Gefahr von oben beim nächsten Frost gebannt.
Tipp: 
Wie Eigentümergemeinschaft notwendige oder gewünschte  Modernisierungsmaßnahmen beschließen und in die Wege leiten können, zeigt ein von wohnen im eigentum herausgegebener  Ratgeber, der im kommenden Monat erscheint. Der Ratgeber informiert auch über verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen zum Ratgeber erhalten Sie im nächsten Rundbrief.