7.2.2014 „Feuerstätten“, also mit festen Brennstoffen betriebene Kaminöfen, Kachelöfen, Herde und offene Kamine aus der Zeit vor 1975 müssen bis Ende 2014 stillgelegt werden, wenn sie die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxyd nicht einhalten. Neuer Modelle trifft das in den Folgejahren.

Die neuen Regeln der Bundesimmissionsschutzverordnung gelten für Anlagen mit einer Leistung ab vier Kilowatt - das sind in Deutschland rund 15 Millionen. Darauf weist „Zukunft Altbau“, ein Programm des Umweltministeriums Baden-Württemberg, hin.

Für Anlagen, die vor dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden, gelten dann folgende Grenzwerte: Feinstaub 0,15 Gramm pro Kubikmeter, Kohlenmonoxyd 4 Gramm pro Kubikmeter. Das kann durch Bescheinigung des Herstellers oder Messung des Schornsteinfegers nachgewiesen werden. Liegen die Werte darüber, müssen Anlagen, die vor 1975 errichtet wurden, bis Ende 2014 stillgelegt sein, bis Ende 2017 Anlagen aus der Zeit vor 1985 und bis Ende 2020 Anlagen aus der Zeit vor 1995. Die Stillegung kann vermeiden, wer durch Nachrüsten der Anlage mit einem Feinstaub-Filter die vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht. Der Filter beeinflusst aber nicht den Kohlendioxyd-Gehalt: Liegt der über dem Grenzwert, hilft die Nachrüstung nicht. Also diese Frage mit einem Experten klären.

Schärfere Grenzwerte gelten für neuere Feuerstätten: Sie liegen bei 0,075 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter und 2,0 Gramm Kohlenmonoxyd pro Kubikmeter für alles, was vom 21. März 2010 bis 31. Dezember 2014 gebaut wurde. Im Allgemeinen erfüllen die Geräte aber diese Anforderungen. Ab 1. Januar 2015 sinken die Werte für neue Anlagen weiter auf 0,04 Gramm Feinstaub und 1,25 Gramm Kohlenmonoxyd.

Es gibt Ausnahmen von der Regel
Die neuen Grenzwerte gelten nicht für privat genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennleistung unter 15 Kilowatt. Außerdem sind davon ausgenommen Einzelraumfeuerungsanlagen, offene Kamine, Grundöfen, also Öfen ohne Rost, in Wohneinheiten, die ausschließlich über solche Anlagen beheizt werden, und Einzelraumfeuerungsanlagen aus der Zeit vor 1950.

Nennleistung
Wie groß die Nennleistung einer Anlage ist, steht auf ihrem Typenschild. Wo es ein solches Schild nicht gibt oder wo es aus Altersgründen nicht mehr lesbar ist, beim Hersteller anfragen, soweit der bekannt ist, sonst den Kaminkehrer fragen. Falls der keine zuverlässige Auskunft geben kann, muss in Zweifelsfällen die Leistung von einem Ofenbauer berechnet werden.