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Angaben werden „schöngerechnet“ / Auswirkungen auf Förderung / Energieverbrauch dokumentieren

14.04.2010

Die Energiekosten spielen bei der Entscheidung für ein Haus oder eine Wohnung eine große Rolle. Vor allem für die jüngeren Häuslebauer und Hauskäufer ist Energieeffizienz ein wichtiges Thema. Dabei vertrauen sie auf die Angaben im Energieausweis. Doch die sind für Laien oft schwer zu durchschauen – und stimmen nicht immer.

Dr. Daniel und Vera Geuenich entschieden sich für ein Kfw-40-Haus, um Energie und Kosten zu sparen. Bei diesen Häusern ist der Jahres-Primärenergiebedarf auf maximal 40 kWh/m² Gebäudenutzfläche pro Jahr beschränkt. Doch bei der ersten Abrechnung erlebten sie eine böse Überraschung. Die tatsächlichen Verbrauchswerte waren etwa zwei- bis dreimal so hoch wie die im Energiepass angegebenen Werte. 
Dr. Geuenich ging der Sache nach und entdeckte im Energieausweis zahlreiche Fehler. „Die Maße stimmten nicht, Fenster waren vergessen worden und auch die Wärmebrückenberechnung war falsch“, nennt der Software-Ingenieur nur einige Beispiele. Außerdem machte er die Erfahrung, dass andere Bauherren die gleichen Probleme haben wie er selbst. 
„Mit KfW-Häusern wird viel geworben. Doch oft werden die Versprechen nicht eingehalten“, lautet sein Fazit. „Beim Energiepass wird viel geschlampt.“ So werden teilweise Werte für die Dämmeigenschaften in der Berechnung herangezogen, die einer Überprüfung bei den Herstellern der Baumaterialien nicht standhalten. Auf diese Weise werden Energiepässe „schöngerechnet“.
Dass die Angaben im Energiepass nicht immer stimmen, weiß auch Sandra Weeger-Elsner, Rechtsreferentin von wohnen im eigentum. Für die betroffenen Bauherren können die falschen Angaben gravierende Folgen haben. So wurde einem Mitglied die eingeplante KfW-Förderung verweigert, weil das von ihr neu errichtete Haus die Anforderungen der KfW nicht erfüllte. Dies riss ein großes Loch ins Budget.
Sandra Weeger-Elsner rät deshalb allen Baukunden, den Angaben des Energieausweises nicht blind zu vertrauen. „Lassen Sie sich vor Vertragsabschluss den Energieausweis aushändigen und ihn von einem anerkannten Energieberater gegenprüfen. Nutzen Sie die von der KfW geförderte Baubegleitung, um Baumängel rechtzeitig zu erkennen und vereinbaren Sie im Bauvertrag den Rückbehalt der letzten Rate von etwa 3% für die Zeit der Gewährleistung.“ 
Besteht schon kurz nach der Abnahme der Verdacht, dass der Energieverbrauch höher ist als angegeben, sollten Betroffene unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge erheben und den Verbrauch ein bis zwei Monate dokumentieren. „Sind die Angaben im Energieausweis nachweislich falsch, so können sich daraus Gewährleistungs- bzw. Schadensersatzansprüche zugunsten des Bauherrn ergeben. Das sollten Betroffene im Einzelfall durch einen Fachmann prüfen lassen“, erklärt sie. 
Mitglieder von wohnen im eigentum, die ähnliche Erfahrungen mit falschen Angaben im Energieausweis gemacht haben, können sich unter presse@wohnen-im-eigentum.de melden.