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Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 den Entwurf zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Er muss jetzt das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Es ist die vierte Überarbeitung der EnEV seit ihrer Einführung 2002. Sie dürfte 2014 in Kraft treten. Sie verschärft die Anforderungen für Neubauten. Bei Bestandsbauten wird der indirekte Druck zur energetischen Sanierung dadurch erhöht, dass die Eigentümer den Energieausweis vermehrt bekanntgeben müssen.
Diese Änderungen wird die neue EnEV nach dem aktuellen Stand bringen:
Für Neubauten werden die Energieeffizienzstandards in zwei Stufen 2014 und 2016 angehoben: Der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf wird zweimal um jeweils durchschnittlich etwa 12,5 Prozent, der zulässige mittlere Wärmedurchgangskoeffizient (Wärmedämmung) der Gebäudehülle um jeweils durchschnittlich 10 Prozent gesenkt,
die energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis müssen bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden,
der Energieausweis muss dem Käufer oder neuen Mieter übergeben werden, die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises an Interessenten für Kauf oder Miete bei der Besichtigung wird verdeutlicht,
die Pflicht zum Aushang von Energieausweisen wird ausgeweitet,
für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen wird ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem eingeführt.
wohnen im eigentum wird über den genauen Inhalt der Neuregelung berichten, sobald er nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens feststeht.