Rahmenbedingungen erschweren energetische Modernisierungen / wohnen im eigentum fordert spezielle Beratung und Förderung für Eigentümergemeinschaften 

08.10.2010

Bei der Diskussion über die im Energiekonzept der Bundesregierung angestrebten Gebäudesanierungen werden die Besitzer der rund 5,2 Millionen Eigentumswohnungen wieder einmal übersehen oder übergangen. Darauf weist der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. hin. Dabei benötigen gerade Wohnungseigentümergemeinschaften besondere Orientierungs- und Planungshilfen. „Wegen der komplizierten rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen können sie die nötigen Energieeinsparmaßnahmen noch weniger schultern als Hauseigentümer“, betont Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. 

Schon jetzt gibt es in vielen Wohnungseigentumsanlagen einen „Modernisierungsstau“. Denn nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) müssen Eigentümergemeinschaften Sanierungen und Modernisierungen mit einfacher Mehrheit oder mit Dreiviertel-Mehrheit beschließen. Teilweise ist sogar die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Deshalb ist im Vorfeld gerade in Bezug auf die Kostenverteilung viel Überzeugungsarbeit nötig. Denn nicht jeder Wohnungseigentümer kann oder will eine aufwendige Sanierung finanziell mittragen. Bis eine Modernisierung beschlossen werden kann, vergehen oft Monate oder gar Jahre. Mitunter wird dann in mehreren Etappen saniert, damit das Geld vorher angespart werden kann und alle Eigentümer die Kosten tragen können. 
Bislang fehlen Investitionsanreize für Wohnungseigentümer, KfW-Förderprogramme können Eigentümergemeinschaften meist nicht nutzen, weil den Banken der Bearbeitungsaufwand zu hoch ist. „Dies muss sich ändern. Alle Landesbanken müssen KfW-Kreditanträge  von Wohnungseigentümern oder -gemeinschaften gebündelt  bearbeiten“, verlangt Gabriele Heinrich. 
Um Verwaltungsbeiräte, engagierte Eigentümer und Verwalter bei der Planung und Organisation der Gebäudesanierung zu unterstützen, fordert der Verbraucherschutzverein außerdem eine speziell auf die Belange der Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften zugeschnittene rechtliche und organisatorische Beratung zur Energieeinsparung. Schließlich sollten Modernisierungsstand und Beratungsbedarf von Wohnungseigentümergemeinschaften wissenschaftlich untersucht werden.