20.05.2009

„Kennt Ihr einen zuverlässigen Elektriker?“ „Wie werden bei Euch die Kosten für den Gärtner verteilt?“ „Hat jemand Erfahrung mit dem Verwalter Meyer?“ Fragen wie diese sind es, über die sich Verwaltungsbeiräte in einem Netzwerk im Rheinland austauschen. Jetzt will der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. ähnliche Treffen auch in anderen Regionen etablieren.

„Wir rufen alle Verwaltungsbeiräte auf, die Interesse an einem vergleichbaren Erfahrungsaustausch in ihrer Stadt haben, sich bei uns zu melden“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin des Vereins. Ausdrücklich zur Teilnahme eingeladen sind dabei nicht nur Mitglieder, sondern alle interessierten Verwaltungsbeiräte.

„Wir sehen für alle Beteiligten einen großen Nutzen in einer Vernetzung der Beiräte“, so Heinrich. Zum einen gebe es die Möglichkeit des Erfahrungs- und Informationsaustausches, beispielsweise über gute Handwerker oder erfahrene Verwalter. Interessant sei für viele auch der Vergleich der Hausgeldkosten in den unterschiedlichen Eigentumsanlagen. Zum anderen könnten auch die Wohnanlagen gegenseitig besichtigt, gemeinsame Aktionen entwickelt oder Informationen über bestimmte Modernisierungsvorhaben ausgetauscht werden.

wohnen im eigentum übernimmt die Organisation des Erstkontaktes. Deshalb die Bitte an alle Interessierten, sich in der Geschäftsstelle zu melden, entweder unter verwaltungsbeirat@wohnen-im-eigentum.de  oder  unter Tel.  0228/304126-70 – möglichst mit Angabe, wer bereit ist, die Terminplanung vor Ort zu übernehmen. Sobald sich eine Gruppe von Verwaltungsbeiräten gefunden hat und Treffpunkt und Datum des ersten Treffens feststehen, werden alle Interessierten eingeladen und der Termin der lokalen Presse mitgeteilt.

Heinrich: „Wohnungseigentümer haben in der Politik keine Lobby. So gibt es bis heute keine gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation für Verwalter und keine festen Regeln für die Jahresabrechnung. Deshalb ist es umso wichtiger, dass sich die Betroffenen in Netzwerken organisieren, um so ihre Position gegenüber dem Verwalter zu stärken.“