11.03.2015. Im Oktober vergangenen Jahres haben wir über die hohen Bank-Service-Gebühren der Hausbank München berichtet. Der Sachstand: Einige Verwalter nutzten das Verwaltungsprogramm der Hausbank, das mehr bietet als die üblichen Zahlungsverkehrsdienstleistungen von Banken. Es unterstützt die Buchführung und das Rechnungswesen, die Erstellung von Jahresabrechnungen und mehr. Die höheren Service-Gebühren, die zu den betriebsinternen Kosten der Verwaltung gehören, ließen sie sich von den Eigentümergemeinschaften bezahlen – oft ohne diese zusätzlichen Kosten auszuweisen, ohne sie den Wohnungseigentümern transparent zu machen – und ohne dass dies im Verwaltungsvertrag vereinbart wurde. Bekannt wurde, dass die Hausbank München es allein den Verwaltern überlässt, festzulegen, ob sie diese Servicegebühren selbst übernehmen oder den WEGs ganz oder teilweise in Rechnung stellen. Entscheidet sich der Verwalter für die Bezahlung durch die WEG, zieht die Hausbank die Gebühren direkt von den WEG-Konten ein - ohne dass sich die Hausbank den Nachweis erbringen lässt, dass dies im Verwaltungsvertrag oder per Beschluss von der WEG "genehmigt" wurde.

Durch den Beitrag im Rundbrief und auf unserer Website wurden offenbar manche Eigentümer und WEGs auf diese zusätzlichen Kosten aufmerksam. Ein Mitglied aus München schreibt uns, „dass Verwalter das Thema ‚Bank-Service-Gebühren‘ bei Bewerbungen nun selbst ansprechen! Vielleicht als Ergebnis der Beiträge von ‚Wohnen-im-Eigentum‘?" 

Weitere Informationen zum Thema Service-Gebühren der Hausbank München und die Empfehlungen von Wohnen im Eigentum können Sie nach dem Einloggen nachlesen.