Achtung, neues WEGesetz seit 01.12.2020! Bitte achten Sie auf das Datum der Veröffentlichungen!

22.12.2014 Zur Umsetzung der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) nun erste Vorschläge erarbeitet: Für Wohnungseigentumsverwalter (und auch Immobilienmakler) soll in § 34c der Gewerbeordnung (GewO) ein Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung als neue Erlaubnisvoraussetzung eingeführt werden. Dazu gehören auch die gesetzlich definierten Voraussetzungen der Zuverlässigkeit sowie das Vorliegen geordneter Vermögensverhältnisse. Die Regelungen sollen sich an den bestehenden Regelungen für Versicherungsvermittler und Finanzanlagenvermittler orientieren.

 

Bundesweit einheitliche Prüfung durch die IHK

Der Nachweis eines Sachkundenachweises soll durch eine Prüfung bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) erfolgen. D.h. die Ausbildung kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen, aber zum Ausbildungsabschluss muss eine bundesweit einheitliche Prüfung bei der IHK abgelegt werden. Wohnen im eigentum hat sich dafür ausgesprochen, dass diese Prüfung auch für Akademiker gelten soll, also für Rechtsanwälte, Architekten, Betriebswirtschaftler etc., die als Verwalter tätig werden wollen.

Außerdem wird sich wohnen im eigentum dafür einsetzen, dass

  • der Sachkundenachweis nur für gewerblich tätige Verwalter eingeführt werden soll, also nicht für sich selbst verwaltende WEGs.

  • diese Regelung nicht nur für neue Berufseinsteiger gelten soll, sondern auch für bereits tätige Verwalter, also für „alte Hasen“ - für diese mit einer bestimmten Übergangsfrist, in der sie die Prüfung ablegen müssen.

Inhalt und Verfahren der IHK-Sachkundeprüfung, die Gleichstellung von Ausbildungsabschlüssen und die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses sollen in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt werden. Vorschläge dazu wird wohnen im eigentum erarbeiten.

Eine Registrierung der sachkundigen Verwalter wird es nach Meinung des BMWI nicht geben, da der Bürokratieaufwand nicht zu bewältigen sei. Wenn der Gesetzgeber sich dieser Position anschließen wird, wird wohnen im eigentum die WEGs dazu beraten, wo und wie sie sich über Verwalter informieren können.

Als Pflichtversicherung soll die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Verwalter eingeführt werden.

Viele Verbände sind jetzt an der Diskussion über diese Eckpunkte aus dem BMWI beteiligt, allein fünf Verwalterverbände. Allerdings ist wohnen im eigentum der einzige Verbraucherverband, der Ihre Interesse, also die der Wohnungseigentümer vertritt.

 

Ähnliche Vorschläge von wohnen im eigentum bereits 2010 vorgelegt

Diese Vorschläge stimmen zuversichtlich, dass die Sache auf dem richtigen Weg ist. Sie ist auch in vielen Punkten mit dem Positionspapier von wohnen im eigentum überein, die der Verband bereits 2010 veröffentlicht hat, siehe http://www.wohnen-im-eigentum.de/politik/verwalter-sachkundenachweis.html . Die beständige Lobbyarbeit lohnt sich.

 

Ein Blick zurück – Antwort des BMWI von 2010

Ein Blick zurück lohnt sich, um die politische Entwicklung, die unsere damalige Forderung genommen hat, aufzuzeigen: Noch 2010 hat das BMWI in einem Schreiben an wohnen im eigentum betont, dass „der Forderung des wohnen im eigentum (Verbandes) (…), eine Erlaubnispflicht verbunden mit einem Sachkundenachweis für gewerbsmäßige Wohnungsverwalter (…) einzuführen, nicht gefolgt werden kann. Sie würde nach hiesiger Einschätzung wegen Verstoß gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verfassungswidrig sein. (…) Die bestehenden Überwachungsinstrumente der Gewerbeordnung sind ausreichend. (…) Entgegen der Auffassung des Verbandes regelt die Makler- und Bauträgerverordnung nicht die persönliche Eignung; ...“ (siehe Schreiben des BMWI vom 25.5.2010 auf der Website von http://www.wohnen-im-eigentum.de/politik/verwalter-sachkundenachweis.html). Das war natürlich in der letzten Legislaturperiode und vor Aufnahme der Vorgaben in den Koalitionsvertrag.

Fazit: Es lohnt sich also, in die Interessenvertretung zu investieren, langen Atem zu haben, und dicke Bretter zu bohren.

 

Unterstützen Sie wohnen im eigentum

Unterstützen Sie wohnen im eigentum in seiner Lobbyarbeit für Sie! Werden Sie Mitglied, werden Sie Fördermitglied oder bleiben Sie auch dann Mitglied, wenn Sie keine aktuellen Probleme mehr haben. Informationen zur Mitgliedschaft siehe http://www.wohnen-im-eigentum.de/mitgliedschaft.html Wohnen im eigentum ist der erste und einzige Verbraucherschutzverband, der sich für diese beruflichen Anforderungen eingesetzt hat und die politischen Diskussionen in diesem begleitet.