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22.05.2015. Ende 2013 hat Wohnen im Eigentum (WiE) die mutmaßlichen Veruntreuungen der Hausverwaltung Feldmann aus Königswinter öffentlich gemacht; jetzt tut sich was im Fall Feldmann: Am 15. April hat das Amtsgericht Bonn das Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Inhabers Herbert Feldmann angeordnet. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie bald zumindest einen Teil der Ermittlungen gegen den Verwalter abschließen kann.

Die Hausverwaltung hat in den vergangenen Jahren möglicherweise Gelder der Eigentümer von rund 3.000 Wohnungen veruntreut – und Verluste in Millionenhöhe verursacht. Wie viel Geld noch da ist, ist unbekannt. Jetzt muss der vorläufige Insolvenzverwalter – Rechtsanwalt Dr. Andreas Schulte-Beckhausen aus Bonn – ein Gutachten über die Vermögenssituation erstellen.

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat Auswirkungen für WEGs, die bereits individuell gegen ihren ehemaligen Verwalter vorgegangen sind. Sie dürfen jetzt keine Zwangsvollstreckungen oder einstweilige Verfügungen mehr auf den Weg bringen oder ausführen lassen. WEGs, die Forderungen an die Verwaltung haben, sollten ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Insolvenzverwalter anmelden – und zwar auch dann, wenn sie bisher noch keinen Titel gegen den Verwalter erwirkt haben. Denn nur die in der Tabelle festgestellten Forderungen werden bei Verteilung des Schuldnervermögens berücksichtigt – nur dann haben WEGs eine Chance, überhaupt einen Teil des veruntreuten Geldes wiederzubekommen. Allzu große Hoffnungen auf schnelle Zahlungen sollten sie sich jedoch nicht machen. „Oft dauern die Verfahren Jahre und die Gläubiger bekommen oft nur einen Bruchteil Ihrer Forderungen“, weiß WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich.

Dennoch macht es in der Regel Sinn, die Forderungen anzumelden. Wird die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt und in die Liste eingetragen, hat dies die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Außerdem können Gläubiger u.a. an der Gläubigerversammlung und am Prüfungstermin teilnehmen oder sich in den Gläubigerausschuss wählen lassen.

Wohnen im Eigentum rät seinen Mitgliedern, die betroffen sind:

  • Melden Sie Ihre Forderungen an. Lassen Sie sich ggf. beraten. Mitglieder von Wohnen im Eigentum können die kostenlose telefonische Rechtsberatung nutzen.
  • Sichern Sie, soweit das noch nicht geschehen ist, alle Informationen und Unterlagen rund um den Fall Feldmann.
  • Dokumentieren und belegen Sie die Forderungen gegen die Verwaltung Feldmann.
  • Beschließen Sie in der nächsten Eigentümerversammlung das weitere Vorgehen. Geklärt werden muss u.a., ob Sie Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, einen Rechtsanwalt damit beauftragen und ggf. auf Schadenersatz klagen – gegen die Verwaltung und/oder gegen die Sparkasse Köln-Bonn.

Auch bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bonn gegen Herbert Feldmann wegen des Verdachts der Untreue und der Urkundenfälschung ist ein Zwischenergebnis in Sicht. „Wir gehen davon aus, dass wir bald einen Teil der Ermittlungen abschließen können“, erklärte Oberstaatsanwältin Monika Volkhausen, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Bonn. Ob Anklage erhoben wird, steht noch nicht fest. Ehe eine Abschlussentscheidung getroffen wird, können der Beschuldigte und seine Verteidiger noch Stellung nehmen. Ausgewertet wurden, so Monika Volkhausen, bislang nur die Zahlungen und streitbefangenen Abbuchungen aus dem Jahr 2013; die Ermittlungen zu den Jahren davor dauern wegen des umfangreichen Materials noch an.

Ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren (§ 174 InsO) und ein Formular zur Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren finden Sie auf der Website des nordrhein-westfälischen Justizministeriums.