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Wichtiges BGH-Urteil für Wohnungseigentümergemeinschaften

30.05.2009

Im Mai hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wichtiges Urteil zum Thema Forderungs-Vorrang der WEG  bei Zwangsversteigerungen veröffentlicht.

So entschied der oberste Gerichtshof, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die einer Zwangsversteigerung mit vorrangigen Hausgeldforderungen beitreten will, das Überschreiten der Drei-Prozent-Wertgrenze auch anhand des festgestellten Verkehrswertes nachweisen kann (AZ: V ZB 157/08).

Das Urteil greift einer geplanten Gesetzesänderung voraus, die voraussichtlich noch im Juni beschlossen werden soll. Das novellierte Wohnungseigentumsgesetz hatte den Einheitswertbescheid zur Voraussetzung dafür gemacht, dass Miteigentümer gegenüber anderen Gläubigern ihren Vorrang nachweisen können. Die Finanzämter hatten mit Berufung auf das Steuergeheimnis die Herausgabe des Bescheides jedoch verweigert.

Tipp: Der Zwangsversteigerungsantrag kann bereits jetzt gestellt werden. Da in der Zwangsvollstreckung gilt, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, kann eine frühzeitige Antragstellung entscheidende Vorteile bringen.