30.03.2010 | Balkonien ruft, Blumenkästen wollen angebracht, Winterschäden beseitigt und Garten- bzw. Außenanlagen hergerichtet werden. Aber Achtung: Wohnungseigentümer können selten allein entscheiden – selbst wenn es um das Anbringen von Blumenkästen geht.

Meist benötigen sie für Veränderungen eine einfache Mehrheit, manches müssen sie auch mit Dreiviertel Mehrheit beschließen, teilweise brauchen sie nur die Zustimmung der betroffenen Miteigentümer. In vielen Fällen kommt es auf die Ausgangssituation an.

Antwort auf die Frage, für welche Maßnahme welche Mehrheit erforderlich ist, gibt der Rechts- und Finanzierungsratgeber „Der Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer. Wegweiser durch das Rechts-Labyrinth bei Instandsetzungen, Modernisierungen und baulichen Veränderungen“. Das Buch mit mehr als 200 Seiten kann zum Preis von 19,90 Euro (inklusive Versandkosten) bei der Geschäftsstelle des Vereins, Thomas-Mann-Str. 5, 53111 Bonn, kundencenter@wohnen-im-eigentum.de, Tel. 0228/ 6297998, Fax 0228 / 721 58 73 bestellt werden.

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