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23.10.2014 Eine Fußbodenheizung statt normaler Heizkörper, ein großer Raum statt mehrere kleine oder Fenster, die bis zum Boden reichen. Die Aussicht, die neue Eigentumswohnung nach eigenen Vorstellungen zu gestalten, ist verlockend. Doch wer Maßnahmen plant, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, sollte sich vorab genau informieren, rät Sandra Weeger-Elsner, Rechtsberaterin bei wohnen im eigentum. Entspricht die Veränderung nicht dem Aufteilungsplan, kann die Eigentümergemeinschaft vom Wohnungseigentümer die Beseitigung verlangen, entschied das Landgericht Dessau-Roßlau (Az. 5 S 237/13, Urteil vom 22.05.14).

Ein Bauträger hatte beim Bau einer Wohnungseigentumsanlage – abweichend vom Aufteilungsplan – eine Fußbodenheizung in eine Eigentumswohnung eingebaut. Die Eigentümergemeinschaft verlangte vom Wohnungseigentümer die Entfernung der installierten Fußbodenheizung – und bekam Recht. Denn eine Fußbodenheizung war in der Teilungserklärung nicht vorgesehen. Nach § 21 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass der Zustand des Gebäudes der Teilungserklärung, den Vereinbarungen und Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft entspricht.

So manches in der eigenen Wohnung gehört zum Gemeinschaftseigentum, beispielsweise Außenfenster, tragende Wände, Balkonbrüstungen und die unter dem oberen Bodenbelag liegenden Bodenschichten. „Wenn man Sonderwünsche hat, sollte man vorher abklären, ob sie das Gemeinschaftseigentum betreffen und ob die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan die Veränderung erlauben. Ist das nicht der Fall, können die Miteigentümer noch Jahre später verlangen, dass man den ursprünglich vorgesehenen Zustand wieder herstellt. Einfach ‚drauflos bauen‘ kann im Einzelfall teuer werden“, warnt Sandra Weeger-Elsner. Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn man bauliche Veränderungen ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft vornimmt.

Wer unsicher ist, was erlaubt ist und was nicht, sollte die Rechts- oder Bauberatung von wohnen im eigentum nutzen.

Viele Informationen zu baulichen Veränderungen, Sonder- und Gemeinschaftseigentum enthält der "Modernisierungsknigge für Wohnungseigentümer". Mitglieder können den Ratgeber für 7,50 Euro, Nicht-Mitglieder für 12,50 Euro >> bestellen.