Wohnen im Eigentum e.V. übergibt 2.073 Unterschriften / Anhörung zum VSBG-Entwurf im Deutschen Bundestag / Verbraucherrecht auf Streitschlichtung muss in vollem Umfang auch für Wohnungseigentümer gelten

29.9.2015. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. hat am Dienstag 2.073 Unterschriften aus der Aktion „Genug geklagt!“ an Renate Künast übergeben. Damit hält die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz jetzt ein deutliches Votum für eine angemessene Berücksichtigung des Wohnungseigentums im neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in ihren Händen. Anlass für die Unterschriften-Übergabe in Berlin ist die öffentliche Anhörung zum VSBG-Entwurf, die der genannte Ausschuss am Mittwoch im Deutschen Bundestag durchführt.

WiE-Geschäftsführerin Gabriele Heinrich und Dieter Michaelis, Verwaltungsbeiratsvorsitzender einer Berliner Wohnungseigentümergemeinschaft, übergeben 2.073 Unterschriften an Renate Künast
 

WiE fordert Änderungen im VSBG-Entwurf

Das VSBG wird Verbrauchern die Möglichkeit eröffnen, unkomplizierte Konflikte mit Unternehmen künftig ohne teure Gerichtsverfahren kostenlos und einvernehmlich beizulegen. Doch der Gesetzgeber, der das VSBG in diesem Herbst verabschieden wird, hat die Besitzer von 9 Millionen Eigentumswohnungen zu wenig im Blick. Bleibt der Gesetzentwurf unverändert, würde eine Schlichtungsstelle bei manchen Konflikten zwischen Wohnungseigentümern und Unternehmen angerufen werden können, bei anderen jedoch aus formalen Gründen nicht.

Mit der Aktion „Genug geklagt!“ setzt sich Wohnen im Eigentum e.V. (WiE) seit Wochen für Änderungen im Gesetzentwurf ein:

  • Einzelne Wohnungseigentümer sollen bei allen sie betreffenden Konflikten aus Verbraucherverträgen eine Schlichtung beantragen können.
  • Bei Streitigkeiten unter Beteiligung von Wohnungseigentümergemeinschaften soll die Streitwertobergrenze von 5.000 € nicht gelten.
  • Durch eine Änderung im Wohnungseigentumsgesetz muss der Klageweg offen bleiben, falls die Schlichtung misslingt.
  • Innerhalb einer neu einzurichtenden Universalschlichtungsstelle ist Fachkompetenz für Wohnungseigentumsstreitigkeiten vorzusehen. Alternativ ist der Aufbau privater, verbandlich organisierter Schlichtungsstellen zu fördern.

Mit kluger Regelung den Verbraucherschutz stärken

Die 2.073 mit der Aktion „Genug geklagt“ gesammelten Stimmen verstärken und bekräftigen diese Forderungen. Sie belegen den Bedarf an der Streitschlichtung und am Erfordernis spezieller gesetzlicher Umsetzungs- und Verfahrensregelungen, um den Besonderheiten im Wohnungseigentum gerecht zu werden. Sie verweisen aber auch auf einen grundsätzlichen Reformbedarf im Wohnungseigentum bzw. beim Wohnungseigentumsgesetz und geben so der politischen Arbeit von WiE Rückendeckung. WiE appelliert an die Politik, mit einer klugen Regelung im VSBG die Schwächen des Wohnungseigentumsgesetzes ein Stück weit auszugleichen und den Wohnungseigentümer/innen das ihnen zustehende Verbraucherrecht zu verschaffen.
Die ausführliche Stellungnahme von WiE zum VSBG-Entwurf können alle Interessierten auf der Website des Verbands nachlesen.

Unterstützung erhält WiE vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv hat in seiner jetzt veröffentlichten Stellungnahme des vzbv zum Entwurf des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes die Positionen von Wohnen im Eigentum e.V. geteilt. Die obersten Verbraucherschützer erkennen ebenso erheblichen Schlichtungsbedarf im Bereich des Wohnungseigentums und fordern den Gesetzgeber zu Änderungen des Gesetzentwurfs auf.  

Wohnen im Eigentum e.V. ist der bundesweit aktive Verbraucherschutzverband für Wohneigentümer. Neben politischen Aktivitäten im Interesse aller Wohneigentümer unterstützt WiE seine Mitglieder mit umfangreichen Beratungsdienstleistungen rund um die Themen Eigentumswohnung, Hausbau und Modernisierung.