Wohnen im Eigentum e.V. startet Aktion zum neuen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

18.5.2015. Mit einer bundesweiten Unterschriften-Aktion fordert der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum e.V. Ergänzungen im Referentenentwurf für das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Mit diesem Gesetz wird die (fast) kostenfreie, schnelle Schlichtung von Konflikten zwischen Verbrauchern und Unternehmen eingeführt.

Das VSBG soll für alle Wirtschaftsbereiche gelten, also auch für das Wohnungseigentum. Bisher bleibt im Referentenentwurf jedoch die spezielle Situation der Besitzer von 9.000.000 Eigentumswohnungen unberücksichtigt! Damit die Neuregelung in diesem wichtigen Bereich kein zahnloser Tiger wird, fordert Wohnen im Eigentum e.V. die Bundesregierung, den Gesetzgeber und auch die Bundesländer auf,

  • im VSBG eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vorzusehen, damit die Frist zur gerichtlichen Anfechtung eines verbraucherrechtlich relevanten Beschlusses für eine außergerichtliche Streitbeilegung unterbrochen werden kann, und
  • spezielle Fachschlichtungsstellen für Wohnungseigentumssachen aufzubauen, die für sachkompetente Schlichtungen im schwierigen Feld des Wohnungseigentumsrechts unerlässlich sind.

Mitmachen im ureigenen Interesse - jede Stimme zählt!

Um den Forderungen Nachdruck zu verleihen, ruft Wohnen im Eigentum e.V. nun alle Wohnungseigentümer auf, aktiv zu werden, sich für die außergerichtliche Schlichtung stark zu machen und dem Verband mit ihren Unterschriften den Rücken zu stärken. „Eile ist angesagt!", appelliert Geschäftsführerin Gabriele Heinrich. Das VSBG soll die entsprechende EU-Richtlinie bis zum 9. Juli 2015 umsetzen. Dennoch ist Wohnen im Eigentum e.V. bisher der einzige Verband, der auf die „millionenschwere" Regelungslücke hinweist.

Details zu den Forderungen von Wohnen im Eigentum e.V. sind nachzulesen in der Stellungnahme des Verbraucherschutzverbandes zum VSBG unter wohnen-im-eigentum.de. Dort stehen auch Unterschriftenlisten zum Download bereit, um die Aktion zu unterstützen. Wichtig: Die Listen mit den Unterschriften möglichst vieler Miteigentümer sind bis zum 15.6.2015 an den Verband zu schicken.

Zeit, Ärger und bares Geld sparen

„Werden unsere Forderungen erfüllt, kann sich für Wohnungseigentümer – bei Streitigkeiten mit Verwaltungen und anderen Unternehmen – erstmalig eine echte Alternative zum teuren Gerichtsweg ergeben, ohne dass Gerichtsverfahren ausgeschlossen werden", betont Gabriele Heinrich. „Durch Schlichtungen lassen sich etwa 30 – 40 % aller Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen vermeiden." Und davon würden alle profitieren – die Wohnungseigentümer, die WEGs, die Verwaltungen und alle anderen Dienstleister sowie der Staat, der das überlastete Gerichtswesen zu unterhalten hat.

Weitere Informationen:
Gabriele Heinrich
Geschäftsführerin
Wohnen im Eigentum e. V.
Geschäftsstelle
Thomas-Mann-Str. 5
53111 Bonn
Tel. 0228 / 304 126 70
heinrich@wohnen-im-eigentum.de