Bundestagsabgeordnete beziehen Stellung - auf Anfrage von wohnen im eigentum 

21.09.2011 Viele Wohnungseigentümer sind mit dem Verwalter ihrer Wohnanlage unzufrieden. Ein Grund für die teilweise gravierenden Mängel bei der Hausverwaltung ist die unzureichende Qualifikation vieler Verwalter. Denn in Deutschland brauchen Verwalter keine Berufsausbildung – sie müssen keine Sachkenntnisse nachweisen, es existiert nicht einmal eine Versicherungspflicht. 
Dennoch ist die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage, ob der Berufszugang für WEG-Verwalter gesetzlich geregelt werden muss, eindeutig: Sie sieht keinen Anlass für eine Regulierung, d.h. für die Schaffung einheitlicher beruflicher Mindeststandards und einen Sachkundenachweisi. 
Dagegen kritisiert der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. fehlende Qualifikations- und Berufszugangsvoraussetzungen seit Jahren. Er setzt sich für mehr Verbraucher- und Anlegerschutz bei der Verwaltung von Wohnungseigentum ein. 
Jetzt hat er wichtige Bau- und Wohnungspolitiker aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien gebeten, Stellung zu beziehen. Die Haltung der Abgeordneten ist höchst unterschiedlich. Hier der Überblick:
Die Bundestagsabgeordneten Peter Götz (CDU) und Sebastian Körber (FDP) unterstützen die Bundesregierung. Der Beauftragte für Bau und Stadtentwicklung in der CDU/CSU-Fraktion,  Peter Götz, weist darauf hin, dass eine grundlegende Regulierung der gewerblichen Tätigkeit der WEG-Verwalter ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit darstelle. 
„Wohnungseigentümer wollen und müssen bei der Auswahl ihres Verwalters flexibel bleiben“, sagt das Mitglied im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Sebastian Körber. Daher lehnt er starre Regelungen der gewerblichen Tätigkeit ab. 
Demgegenüber fordert die bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS90/ DIE GRÜNEN, Daniela Wagner, bundesweit einheitliche Mindeststandards bei der Ausbildung von WEG-Verwaltern. „Im Sinne der Sicherheit und auch in Bezug auf die Haftungsrisiken sind klare Zugangsvoraussetzungen sinnvoll. Eine fundierte Qualifizierung reduziert das Risiko des Missbrauchs.“ sagt die Abgeordnete. Bundesweit einheitliche Mindeststandards bei der Ausbildung von Verwaltern nützen allen Beteiligten: den Eigentümern, Verwaltern und auch den Mietern.Die bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, Heidrun Bluhm,  weist darauf hin, dass gesetzliche Regelungen in die richtige Richtung gehen könnten, aber unwirksam blieben, wenn sich an den Rahmenbedingungen der Rechtsdurchsetzung nichts ändere. Ihrer Meinung nach sind die „Rechtspflegeorgane hoffnungslos überfordert“. Von Sören Bartol, Bau- und Wohnungspolitiker der SPD, liegt noch keine Antwort vor. 
„Wir werden den konstruktiven Dialog mit den Abgeordneten des Deutschen Bundestages fortsetzen.“ erklärt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum „und nicht nachlassen, uns für mehr Verbraucher- und Anlegerschutz für Wohnungseigentümer einzusetzen.“ Der Verbraucherschutzverein hat sich klar positioniert: Er fordert

  • -bundesweit einheitliche (Mindest-)Standards für die Ausbildung gewerblich tätiger Verwalter,
  •  eine verbindliche Sachkundeprüfung bei einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle und
  • die Einführung einer Erlaubnispflicht im Sinne der Gewerbeordnung und die Festlegung verbindlicher Kriterien für das gewerberechtliche Erfordernis der Zuverlässigkeit. Dazu gehört auch die Pflicht zum Abschluss einer Vermögensschadens- und Vertrauensschadenshaftpflichtversicherung.

Nachzulesen im Positionspapier des Vereins unter http://www.wohnen-im-eigentum.de/dokumente/eigentumswohnung/Position_Verwalterqualifikation_110920.pdf
Nachzulesen ist die Antwort in einer aktuellen Kleinen Anfrage zu „60 Jahre Wohnungseigentumsgesetz“ (Bundestags-Drucksache 17/6288).
Ansprechpartnerin:
Gabriele Heinrich
wohnen im eigentum
Tel. 0228 / 30412670