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Baukunden zahlen Zeche

08.12.2010

Wer ein Haus baut oder eine Immobilie kauft, muss ab 1. Januar in vier Bundesländern noch tiefer in die Tasche greifen als bisher. Im Saarland steigt die Grunderwerbssteuer von 3,5 auf 4 Prozent, in Bremen und Niedersachsen auf 4,5 Prozent. In Brandenburg werden im neuen Jahr sogar 5 Prozent fällig. Andere Länder wollen nachziehen: In Schleswig-Holstein plant die Landesregierung eine Anhebung der Steuer um 1,5 auf 5 Prozent, allerdings voraussichtlich erst 2012. In Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt müssen Baukunden bereits jetzt 4,5 Prozent des Kaufpreises für Häuser, Wohnungen oder Grundstücke an die Finanzämter abführen. 

Die höhere Steuer hilft den Ländern, Haushaltslöcher zu stopfen und die Neuverschuldung zu verringern. Doch für viele Familien wird der Traum von den eigenen vier Wänden teurer. So müssen Bau- und Kaufwillige im Saarland ab 1. Januar für ein 300.000 Euro teures Haus 1.500 Euro, in Bremen und Niedersachsen 3.000 Euro mehr Grundsteuer zahlen; in Brandenburg sind es sogar 5.000 Euro.  
Die höhere Steuer trifft vor allem Kunden, die ein gebrauchtes Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Haus von einem Bauträger erwerben wollen. Bemessungsgrundlage ist nämlich nicht der reine Grundstückspreis, sondern der Kaufpreis. Denn auch die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Bestandteile eines Grundstücks, insbesondere die Gebäude, sind grundsteuerpflichtig. 
Wer ein noch unbebautes Grundstück von einem Bauträger kauft und sich verpflichtet, von diesem ein Haus bauen zu lassen, muss ebenfalls Grundsteuer vom gesamten Kaufpreis zahlen. Denn zivilrechtlich liegt ein einheitlicher Vertrag vor, wenn Kauf des Grundstücks und Hausbau eng voneinander abhängig sind. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) wird dann der Preis  für das noch zu errichtende Gebäude in die Berechnung der Grundsteuer einbezogen. Auch der  Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte (Az. C - 156/08), dass beim Erwerb eines unbebauten Grundstücks Grunderwerbsteuer auf eine noch zu erbringende Bauleistung erhoben werden darf. 
Keine Grunderwerbssteuer wird dagegen auf mobile Komponenten fällig: Einbauschränke, - küchen oder der Inhalt des Öltanks können und sollten heraus gerechnet werden, um Kosten zu sparen. Auch wer den Kaufvertrag noch in diesem Jahr unterschreibt, zahlt weniger.  Ausschlaggebend für die Steuerberechnung ist das Datum des Kaufvertrags. Zu einem Schnellschuss sollte sich dennoch niemand überreden lassen. Unüberlegte Entscheidungen sind oft teuer.