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Zahlen trotz Versicherungsschutzes?

17.3.2020. Das Ehrenamt der Beiräte ist mit großen Haftungsrisiken verbunden. Falls sie dafür überhaupt eine Vermögensschadensversicherung haben, hat sie meistens eine gefährliche Deckungslücke, den sogenannten „quotiellen Eigenschadenanteil“. Diesen kennen allerdings die wenigsten Beiräte, weshalb sie Ihre Versicherung umgehend überprüfen sollten. Wird diese Eigenbeteiligung im Schadensfall gefordert, sollten Beiräte die Versicherung wechseln. Tipps gibt wohnen im eigentum.

Der versicherungstechnische Name dieser Lücke ist „quotieller Eigenschaden“. Das ist der Teil des Schadens, der auf den Eigentumsanteil des Beirats entfällt. Dieser Teil ist bei den meisten Policen von Vermögensschadensversicherungen für Beiräte nicht gedeckt. Zur Begründung berufen sich die Versicherungen auf das Prinzip der Haftpflichtversicherung: Sie soll bei Fremdschäden einspringen, nicht bei Eigenschäden. Dafür bräuchte es eine Art Kaskoversicherung.

Für die Beiräte ist diese Begründung ein schwacher Trost, denn anders als bei einem Kfz-Unfall haben sie nicht die Wahl, ob sie den Schaden beheben lassen wollen oder nicht: Wenn die Eigentümermehrheit so entscheidet, müssen sie ihren Anteil an der Schadensbeseitigung aufbringen. Dabei kann es um erhebliche Beträge gehen. So muss in einem Haftungsfall beispielsweise ein Beirat mit 140/1000 Miteigentumsanteil 14 Prozent eines Schadens selbst tragen. Das sind bei einer Schadenssumme von 100 000 Euro 14 000 Euro. Kurz: Dieser Schutz ist sehr unvollkommen.

Vereinzelt bieten Versicherungen den Beiräten auch Schutz ohne diese Deckungslücke. Das gilt für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Verwaltungsbeiräte, die Mitglieder von wohnen im eigentum abschließen können, siehe

>> Versicherungsschutz für Verwaltungsbeiräte

Deshalb sollten Verwaltungsbeiräte überprüfen, ob für sie

  1. überhaupt eine Versicherung besteht, und wenn ja, ob sie auch

  2. den quotiellen Eigenschaden deckt.

Da das Versicherungschinesisch im Kleingedruckten für Laien oft schwer verständlich ist, empfiehlt sich im Zweifel eine – unbedingt schriftliche – Anfrage bei der Versicherungsgesellschaft.

Ergibt die Recherche die Deckungslücke, empfiehlt sich ein Wechsel der Versicherung. Dabei darauf achten, dass alter und neuer Schutz zeitlich nahtlos aneinander anschließen: Die alte Police erst kündigen, wenn der neue Vertrag abgeschlossen ist, dabei die Kündigungsfristen im Auge behalten, sonst droht doppelte Prämienzahlung. Schließlich sollte bei einer neuen Versicherung auch die Deckungssumme überprüft werden. Auch bei einer kleinen Wohnungseigentumsanlage sollte sie nicht unter 100.000 Euro liegen, bei größeren entsprechend höher.