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Kampagne von wohnen im eigentum e.V für Kontosicherheit zeigt Erfolg

 

Trotzdem Vorsicht beim Rückhalt von Hausgeld

 

08.12.2014. Gelder von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gehören von Rechts wegen nicht auf Treuhandkonten auf den Namen des Verwalters, sondern nur auf Konten auf den Namen der WEG. Diese Erkenntnis setzt sich bei den Gerichten immer mehr durch – ein Erfolg auch der Kampagne des Verbraucherschutzvereins wohnen im eigentum für mehr Sicherheit bei WEG-Konten. Und das hat praktische Konsequenzen: Als eine Hamburger WEG gegen einen Eigentümer rückständige Hausgelder einklagte, gestand das Amtsgericht Hamburg ihm das Recht zu, die Zahlungen zurückzuhalten, bis ein ordnungsgemäßes Konto vorliegt (10 C 24/14).

 

Warum kein Treuhandkonto? Weniger Sicherheit für die Eigentümer

Das Treuhandkonto ist rechtlich ein Konto des Verwalters, auch wenn dabei vermerkt ist, für welche WEG es geführt wird. Deshalb können seine Gläubiger es pfänden, bei seiner Insolvenz fällt es in die Insolvenzmasse, im Todesfall gehört es zum Nachlass. Die Eigentümer müssen ihre Rechte erst aufwändig geltend machen – mit dem Risiko, dass die Gelder nicht mehr da sind. Außerdem ist die Kontrolle für Beiräte und Eigentümer schwieriger. Fazit: weniger Sicherheit für die Eigentümer.

 

Treuhandkonten nicht mehr rechtskonform

Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes von 2007 ist klar, dass Bankkonten ohne Probleme auf den Namen der WEG geführt werden können. Immer mehr Gerichte entscheiden, dass Treuhandkonten deshalb nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen. So berechtigt laut Amtsgericht Offenbach die Führung eines Treuhandkontos zusammen mit anderen Verfehlungen einen Eigentümer, die Wiederwahl eines Verwalters per einstweiliger Verfügung auszuhebeln (310 C 85/12). Ebenso hat das Landgericht Itzehoe auf die Klage zweier Eigentümer entschieden, die die Wiederwahl des Verwalters anfochten (11 S 39/12). Und das Landgericht Koblenz hat klar gesagt, dass WEG-Treuhandkonten nicht mehr zulässig sind (2 S 63/14).

 

Aktion Kontosicherheit deckt Mängel auf

wohnen im eigentum setzt sich seit Langem für mehr Kontosicherheit ein. Hierzu gab es 2012 und 2013 eine Kampagne, die durch eine Umfrage bei den Wohnungseigentümern auch Informationen über die Verbreitung von Treuhandkonten lieferte: Danach ist davon auszugehen, dass viele WEGs noch Treuhandkonten haben. Und diese werden von zahlreichen Kreditinstituten auf Wunsch auch noch weitergeführt oder sogar neu eröffnet. „Würde ein Elektroinstallateur die Sicherheitsstandards ignorieren, nur weil der Kunde das will?“, fragt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum.

 

Tipps für Wohnungseigentümer: Jetzt nicht einfach Hausgeldzahlungen stoppen!

Das neue Hamburger Urteil ist eine zusätzliche gute Argumentationshilfe für alle, die in ihrer WEG mehr Kontosicherheit durchsetzen wollen. Und es ist für alle WEGs mit Treuhandkonten ein Warnsignal: Sie riskieren, dass die gerichtliche Durchsetzung von Hausgeldrückständen scheitert und dass sie dafür auch noch die Prozesskosten tragen müssen.

Wohnungseigentümern kann dagegen nicht empfohlen werden, bei Treuhandkonten jetzt blindlings die Hausgeldzahlungen zu stoppen. Zum einen hat das Amtsgericht Hamburg gesagt, dass dieses Recht nicht besteht, wenn dadurch die Solvenz der WEG gefährdet würde. Zum anderen sind andere Gerichte nicht an das Urteil gebunden. Gabriele Heinrich: „Wo es allerdings noch Treuhandkonten gibt, sollten Eigentümer und ihre Beiräte energisch auf Umstellung hinarbeiten: Es geht schließlich um die Sicherheit ihrer Gelder.“

 

Weitere Informationen:

Thomas Münster
Pressereferent wohnen im eigentum e.V.
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