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Der Bund will bis Mitte 2013 für die bislang von den Bundesländern geregelte Prüfpflicht für Heizöltanks einheitliche Bestimmungen schaffen und gleichzeitig die Regeln verschärfen.
Es gibt derzeit zwar keine bundeseinheitlichen Prüfbestimmungen, aber die Vorschriften der Länder sind überall gleich: Unterirdische Öltanks jeder Größe müssen alle fünf Jahre geprüft werden, in Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre, oberirdische Tanks ab 10.000 Liter alle fünf Jahre, in Wasserschutzgebieten gilt das für Tanks ab 1.000 Liter.
Die künftige bundeseinheitliche Verordnung soll das bisherige Landesrecht ablösen. Geplant ist eine Prüfpflicht für alle Heizöltanks ab 1.000 Liter, und zwar nach eiuner Erstprüfung alle zehn Jahre durch einen Sachverständigen.
Derzeit wird die Bundeverordnung zwischen den Ministerien abgestimmt. Sobald genaue Informationen vorliegen, wird wohnen im eigentum darüber berichten.
Übrigens: Unabhängig von den Prüfpflichten sind die Eigentümer für die Dichtheit ihrer Tanks verantwortlich. Sie sollten deshalb bei den geringsten Anzeichen für Lecks wie Ölgeruch, Ölflecken oder unklare Ölverluste aktiv werden. Eine Bodensanierung kann sehr teuer werden. Außerdem droht Strafverfolgung.