Am 3. März ist die Holzhandelsverordnung der EU in Kraft getreten, am 9. Mai die entsprechende Änderung des deutschen Holzhandels-Sicherungsgesetzes. Ihr Ziel ist es, den Raubbau an Wäldern durch illegalen Holzeinschlag einzudämmen.

Die neuen gesetzlichen Regelungen richten sich an die Unternehmen. Sie müssen sicherstellen, dass ihr Holz aus legalen Quellen stammt, und das so dokumentieren, dass sich die Herkunft des Holzes lückenlos nachvollziehen lässt.

Die Regeln gelten nicht für Privatleute, auch nicht, wenn sie einzelne Holzprodukte nichtkommerziell verkaufen. Wenn Sie der Umwelt und dem Klima zuliebe sichergehen wollen, dass Sie nur legales Holz kaufen, können sie sich an verschiedenen Zertifikaten für Holz und Holzprodukte orientieren. Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) empfiehlt das FSC-Siegel des Forest Stewardship Council und das Naturland-Siegel, nur mit Einschränkung dagegen das PEFC-Siegel der Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes, weil es niedrigere ökologische Standards hat.

Eine weitere Orientierung bieten Abkommen, die die EU mit holzerzeugenden Ländern schließt. Sie sollen sicherstellen, dass aus diesen Ländern nur legales Holz in die EU eingeführt wird. Zum Oktober 2012 gab es solche Abkommen mit Ghana, der Republik Kongo, Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik und Liberia. Indonesien soll 2013 folgen, mit weiteren Ländern laufen Verhandlungen. Für Verbraucher heißt das: Bei Holz aus diesen Ländern können sie davon ausgehen, dass es regelkonform geschlagen wurde.