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10.9.2013 Käufer von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen zahlen – je nach Region oder Bundesland  – Maklerprovisionen in Höhe von 3,57 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer), also bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro 10.710 bis 21.420 Euro - zu viel. Sogar wenn der Verkäufer den Makler beauftragt hat, muss in der Regel allein der Käufer die Provision zahlen.

Jetzt will die Berliner Landesregierung etwas dagegen tun. In der Bundeshauptstadt sind die Maklerkosten für Immobilienkauf mit 7,14 Prozent besonders hoch. Der Berliner Senat prüft die rechtlichen Möglichkeiten, sie zu begrenzen. „Damit wird dieses Problem zum ersten Mal von der Politik angegangen“, sagt Gabriele Heinrich, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Verbraucherschutzorganisation wohnen im eigentum. „Vielleicht ist das ein Signal für andere Bundesländer. Trotzdem: Wir brauchen eine bundesweite Lösung – und sie muss deutlich weiter gehen.“

wohnen im eigentum fordert:

  • Die Provisionssätze sind in einem ersten Schritt auf 3,57 Prozent (einschließlich Mehrwertsteuer) zu deckeln, und zwar bundesweit.
  • Nur der Auftraggeber hat den Makler zu bezahlen.
  • Das Vermakeln ohne Auftrag ist gesetzlich zu verbieten.

Die Maklerprovisionen werden künstlich hochgehalten
Wichtig für die Höhe der Maklerkosten sind die „ortsüblichen Provisionen“. Sie betragen je nach Bundesland, Region oder Kommune 4,76 bis 7,14 Prozent und gelten automatisch, wenn im Maklerauftrag nichts anderes festgelegt ist. Zwar können die Kunden mit dem Makler grundsätzlich niedrigere Provisionssätze aushandeln. Aber auch dann berufen sich die Makler auf die „ortsübliche Provision“ als Verhandlungsbasis.

Diese „ortsüblichen Provisionen“ werden von den Maklerorganisationen publiziert. Woher diese Zahlen kommen, bleibt im Dunkeln. Die letzte bekanntgewordene empirische Untersuchung über Maklerprovisionen ist über 15 Jahre alt, und damit heute nicht mehr brauchbar. In Wahrheit liegt das Provisionsniveau niedriger. Doch die Veröffentlichung der aktuellen Zahlen verweigern die Maklerverbände. Die „ortsübliche Provision“ hält damit das Einstiegsniveau für Preisverhandlungen hoch und wirkt als Schutzzaun für die Provisionshöhe.

3,57 sind als Obergrenze angemessen
Die regionalen Unterschiede bei den Provisionen zeigen, dass Makler auch mit 3,57 Prozent und damit deutlich unterhalb der Spitzensätze ein Auskommen haben, in den Niederlanden geben sie sich sogar mit ein bis zwei Prozent zufrieden.

Keine Verhandlungschance für den Käufer
Der Käufer kann auf die Provisionshöhe nur Einfluss nehmen, wenn er den Makler selbst einschaltet, etwa für die Suche und Prüfung einer geeigneten Immobilie. Die Realität sieht meist anders aus: Da beauftragt der Verkäufer den Makler, profitiert bei Festlegung des Preises, Suche nach Käufern und Preisverhandlungen von dessen Marktkenntnissen. Oft tritt auch der Makler von sich aus an den Verkäufer heran und bietet seine Dienste an. In beiden Fällen bleibt das für den Verkäufer fast immer kostenlos, die Rechnung zahlt der Käufer. Das heißt: Die Höhe der Provision ist für den Verkäufer nebensächlich, er wird darüber nicht oder nicht nachdrücklich verhandeln. Der Käufer hat nur die Wahl: Zahlen oder auf den Erwerb verzichten. So kann Markt nicht funktionieren.

Vermakeln ohne Auftrag
Nicht selten werden Makler allein aktiv und präsentieren Verkäufern potentielle Kaufinteressenten, ohne vom Verkäufer beauftragt zu sein. Dies muss gesetzlich unterbunden werden.

Maklerhonorare für den Eigenheimerwerb – warum kein Wahlkampfthema?
Die eigene Immobilie - zur Eigennutzung, zur Alterssicherung oder als Geldanlage - ist für die meisten Menschen die größte Investition ihres Lebens, von deren Scheitern sie sich oft wirtschaftlich nie mehr erholen. Für die Erfolgschancen der Investition, für die Möglichkeit, die Immobilie etwa bei einem berufsbedingten Ortswechsel oder aus Altersgründen durch eine andere zu ersetzen, spielen die Maklerkosten eine wichtige Rolle.

SPD, Grüne oder Linke fordern, dass den Makler zahlen soll, wer ihn für die Vermietung beauftragt. Die CDU will für Maklerleistungen klare bundeseinheitliche Rahmenbedingungen schaffen, um mehr Rechtssicherheit zu erzielen. Aber: Alle Parteien sprechen nur von Vermietern und Mietern. Die Mieterproblematik wurde auch von den Medien aufgegriffen, sie ist eben eingängig und leicht verständlich.

Dass diese Frage auch für die privaten Käufer einer Immobilie eine Rolle spielt, taucht bei keiner Partei auf. Sind Eigenheimerwerber keine schützenswerten Verbraucher?

Da sind die Berliner Überlegungen zum Kostenfaktor Makler ein guter Anfang und ein wichtiges Signal. Dieses Thema sollte von den anderen Bundesländern und der zukünftigen Bundesregierung aufgegriffen werden. Denn die Senatsinitiative betrifft nur Berlin.